Abfindungshöhe

Mit welcher Abfindungshöhe Du rechnen kannst

Per Gesetz sind Arbeitgeber nicht zu einer Abfindung verpflichtet. Warum einige sie aber doch zahlen, hat meist einen einzigen Grund: Um einen Arbeitnehmer zu kündigen, brauchen Arbeitgeber einen zulässigen Grund. Liegt dieser nicht vor, versucht der Arbeitsgeber mit der Zahlung einer Abfindung eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen und ein gerichtliches Vorgehen seitens des Arbeitnehmers abzuwenden. Wie hoch die Abfindung ausfällt, kann dabei völlig individuell geregelt sein. Ebenso wenig wie eine Verpflichtung zu einer Abfindung ist auch die Abfindungshöhe geregelt.

Wo liegt die Abfindungshöhe?

Die jeweilige Abfindungshöhe ist immer Verhandlungssache. Grundsätzlich kann die Höhe der Abfindung aber durch folgende Faktoren beeinflusst werden:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Rechtslage
  • Dauer und Verlauf des Gerichtsverfahrens
  • Interesse einer zügigen Neubesetzung der Stelle seitens des Arbeitsgebers

Hier gilt als Faustregel: Je größer die Gewinnchancen des Arbeitnehmers vor Gericht, desto höher fällt die mögliche Abfindung aus.

Die Regelabfindung

Die sogenannte Regelabfindung dient als Faustformel bei der Errechnung einer möglichen Abfindungssumme. Sie basiert auf der Höhe des letzten Monatsgehaltes und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Oftmals wird die Regelabfindung in Vergleichsverhandlungen herangezogen. Ebenso wie die Zahlpflicht einer Abfindung ist sie aber weder per Gesetz geregelt noch allgemeingültig. Die am häufigsten durch die Regelabfindung festgelegte Abfindungshöhe liegt bei einem halben Bruttoverdienst je Beschäftigungsjahr.