Gerichtsverhandlungen in Zeiten von Corona

Das Coronavirus hat große Teile des öffentlichen Lebens lahmgelegt. Auch Gerichte haben ihre Türen verschlossen und die meisten Fälle auf unbestimmte Zeit verschoben. Besonders ärgerlich ist das für Legal-Tech-Unternehmen. Denn diese sind auf schnelle Gerichtsverfahren angewiesen, um ihr Geschäft fortsetzen zu können.

Wie wäre es mit digitalen Gerichtsverfahren?

Damit die Fälle schnell abgewickelt werden können und Legal-Techs – wie RightNow – ihre Vorzahlung wieder beglichen bekommen, braucht es schnelle Gerichtsverfahren. Doch die sind in Zeiten von Corona Fehlanzeige.

Dabei hat die Coronakrise uns doch bisher gelehrt, dass Meetings, Konferenzen etc. auch problemlos virtuell stattfinden können. Video Calls ist hier das Zauberwort. Wäre es nicht also möglich, Gerichtsverfahren auch digital durchzuführen? Dafür haben sich nun in einem offenen Brief an die Justizminister der Länder sowie die Präsidenten der Amts- und Landgerichte einige Legal-Tech-Unternehmen ausgesprochen. Darin heißt es, dass eine digitale Infrastruktur bereitgestellt werden soll, die es ermöglicht, Verhandlungen in Zivilsachen digital durchführen zu können. RightNow unterstützt dieses Vorhaben. Auch heute gibt es schon eine Regelung in der Prozessordnung, die es erlaubt, dass Verfahren per Videokonferenz durchgeführt werden können (für Interessierte: § 128a ZPO).

Bis die Gerichte aber so ausgestattet sind, dass digitale Verhandlungen auch tatsächlich stattfinden können, heißt es allerdings abwarten.

Aktuell lohnt es sich jedoch auch noch weiter zu denken: In Estland sind automatisierte Verfahren vor den Gerichten bereits in einer Testphase. Auch für Gerichtsverfahren der Legal-Techs in Deutschland wäre das eine gute Möglichkeit. Hier ist natürlich die Politik gefordert.

Auch wenn Gerichtsverfahren aktuell etwas schleppend verlaufen, können einige Legal-Techs aus der Krise sogar etwas Positives ziehen. Durch das Coronavirus und die damit verbundenen Reisebeschränkungen auf der ganzen Welt, werden etliche Flüge und Reisen storniert – das spielt RightNow in die Karten. Für einen annullierten Flug kann der Kunde nämlich immer den vollen Flugpreis von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Mit Corona-Spezial-Produkt von RightNow geht das schon mit wenigen Klicks.

Außerdem verbringen die Menschen nun mehr Zeit zu Hause und haben genug Zeit, sich um Sachen zu kümmern, die im stressigen Alltag liegenbleiben. So kann man schon mal für Flüge aus den letzten Jahren, die nicht angetreten wurden, Steuern und Gebühren zurückverlangen. Die Kosten hat die Fluggesellschaft schließlich gespart.

Bei RightNow kannst Du Deine Flüge der vergangenen drei Jahre einreichen und hast immer noch das Recht auf die Erstattung von Steuern und Gebühren. Immerhin ein kleines Trostpflaster!

Lies hier zu diesem Thema auch unsere Blogbeiträge Corona Update: Reiserecht und Veranstaltung wegen Corona abgesagt