Heizt die Wohnung sich im Sommer zu stark auf, kannst Du unter Umständen die Miete mindern. Denn nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 46 C 108/04) sind Wohnungen, die sich bei warmen Temperaturen über 26 Grad aufheizen, mangelhaft.
Starke Hitze ist ein Mietmangel
Dieses Recht hast Du auch, wenn Du in der oberen Etage, im Dachgeschoss oder in einer Wohnung, die Richtung Süden gelegen ist, wohnst. Zwar musst Du als Mieter in der obersten Etage höhere Innentemperaturen akzeptieren, laut Amtsgericht Hamburg gibt es aber auch hier Grenzen.
Mietminderung wegen Hitze ist legitim
Handelt es sich bei Deiner Wohnung um eine gut ausgestattete Neubauwohnung, liegt im Falle von zu hohen Temperaturen im Sommer ein Mietmangel vor, der wahrscheinlich auf nicht ausreichende Wärmeschutzmaßnahmen zurückzuführen ist. Die Wärmeschutzmaßnahmen müssen den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen, die zum Zeitpunkt des Baus galten.
Laut Amtsgericht Hamburg liegt aber auch dann ein Mietmangel vor, wenn die Nutzung der Wohnung aufgrund der starken Hitze beeinträchtigt oder eine Gefährdung für die Gesundheit ist.
Ist Deine zu sehr aufgeheizte Wohnung also als ein Mietmangel zu verstehen, kannst Du die Miete mindern. Außerdem ist Dein Vermieter dann dazu verpflichtet, einen Wärmeschutz einzubauen.
Um wie viel kannst Du die Miete wegen Hitze mindern?
Dass Du also wegen Hitze die Miete mindern kannst, ist jetzt klar. Wie viel kannst Du aber von der Miete abziehen? Die Mietminderung wegen Hitze erfolgt für einzelne Tage, in denen die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt wurde. Als Mieter stehst Du hier in der Beweispflicht. Diese erfüllst Du am besten, indem Du die Temperaturen von besonders heißen Tagen aufzeichnest und dann Deinem Vermieter zeigst. Auf Basis der einzelnen Höchsttemperaturen kannst Du dann die Minderungsquote berechnen. Als Faustregel gilt hier: Liegt die Temperatur selbst in der Nacht noch über 25 Grad, kannst Du die Miete um 20 Prozent mindern.
Kann ich selbst Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen?
Der Einbau einer Klimaanlage oder das Anbringen einer Markise kann die Innentemperatur der Wohnung deutlich mindern. Diese Maßnahmen liegen aber einzig und allein in der Verantwortung des Vermieters. Du als Mieter hast keinen Anspruch auf diese Maßnahmen, kannst also von Deinem Vermieter nicht fordern, dass er eine Klimaanlage oder ähnliches in der Wohnung installiert.
Willst Du selbst eine Markise einbauen, musst Du erst Deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Ohne die Zustimmung des Vermieters verstößt Du gegen das Mietrecht. Das Anbringen einer Markise oder ähnliches gehört nämlich zu den baulichen Veränderungen am Mietobjekt, die nicht vom Mieter durchgeführt werden dürfen.