Nebenkosten in der Steuererklärung

Wie setzt man Nebenkosten von der Steuer ab?

Mietnebenkostenabrechnung und Steuererklärung – beides Dokumente, die nicht zu den beliebtesten gehören. Nicht nur deshalb passen sie so gut zusammen. Denn wer weiß, wie er die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen kann, kann gutes Geld sparen. Wir erklären Dir, wie Du die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen kannst.

Steuerzahler profitieren von Nebenkosten-Regelung

Alle Arbeiten rund um das Haus und den Garten kannst Du steuerlich absetzen. Dabei kannst Du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Steuerlast abziehen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Du nicht nur Arbeiten, die Du selbst in Auftrag gegeben hast absetzen kannst, sondern auch jene, die vom Vermieter oder der Hausverwaltung veranlasst wurden. Daher spielt es auch keine Rolle, ob Du der Rechnungsempfänger bist oder nicht.

Bitte beachte auch, dass Du die Kosten in der Nebenkostenabrechnung nur von der Steuer absetzen kannst, wenn überhaupt eine Steuer festgesetzt wird. Personen, die keine Einkommensteuer zahlen, wie beispielsweise Geringverdiener, können also nicht von der Begünstigung profitieren.

Welche Kosten darf der Vermieter überhaupt in der Mietnebenkostenabrechnung geltend machen?

Zu den Kosten, die in der Nebenkostenabrechnung aufgestellt werden dürfen, zählen in erster Linie Arbeiten rund um das Haus und das Grundstück. Dazu gehören insbes. regelmäßige Leistungen wie die Reinigung des Treppenhauses oder der Winterdienst. Diese Kosten werden je nach Abrechnungsform entweder auf die Mietparteien oder auf die einzelnen Mieter, sprich auf die Einzelpersonen pro Wohnung, umgelegt.

Welche Kosten bringen den Nebenkosten-Steuervorteil?

Von der Steuer absetzen kannst Du alle haushaltsnahen Dienstleistungen, wie die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst. Hier werden 20 Prozent der Anwendungen berechnet und maximal 4.000 Euro im Jahr begünstigt.

Ebenfalls 20 Prozent der Kosten werden bei Handwerkerleistungen berechnet. Dazu zählen etwa Reparaturen an der Außenfassade, Maßnahmen zur Wärmedämmung und der Austausch von Heizungszählern. Maximal werden 1.200 Euro pro Jahr steuerbegünstigt.

Wie reicht man die Nebenkostenabrechnung ein?

Um die Nebenkosten von der Steuer abzusetzen, reicht es schon aus, die Nebenkostenabrechnung einfach der Steuererklärung beizulegen. Dabei gilt zu beachten, dass aus der Abrechnung die Art der Dienstleistung, die Höhe der Kosten sowie eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht bar erfolgt ist, hervorgehen.

Da die Mietnebenkostenabrechnung meist erst dann ins Haus trudelt, wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, bleibt nun die Frage, in welchem Jahr Sie die Abrechnung einreichen sollen. Nebenkosten werden immer im Voraus bezahlt, die Abrechnung kann aber erst bis zu zwölf Monate später erfolgen. Wenn Du Deine Nebenkosten von der Steuer absetzen möchtest, ist es am einfachsten, wenn Du die Kosten in dem Steuerjahr geltend machst, in dem Du die Abrechnung erhalten hast. So reichst Du Deine im November 2019 erhaltene Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 also mit den Steuerunterlagen für 2019 ein.

Wenn Du nicht so lange warten möchtest, kannst Du regelmäßig anfallende Leistungen bereits im Jahr der Vorauszahlung von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise Dienstleistungen wie die Treppenhausreinigung. Einmalige Leistungen, wie etwa Reparaturarbeiten, kannst Du aber erst in dem Jahr, in dem die Abrechnung erfolgte, in der Steuererklärung auflisten.