Nach langem Hin und Her hat die Europäische Union sich nun endgültig gegen Gutscheine anstelle von Rückerstattungen ausgesprochen. Eine offizielle Gutscheinlösung wird es also nicht geben.
Eine Aussetzung der Erstattungspflicht wird es nicht geben
Um die Aussetzung der Erstattungspflicht für Reiseveranstalter bei stornierten Reisen und Flügen aufzuheben, hätte die Gesetzeslage geändert werden müssen – das war zumindest der Wunsch der Bundesregierung. Die Idee der Regierung war es, Reiseveranstaltern zu erlauben ihren Kunden Gutscheine auszustellen, wenn die geplante Reise oder der Flug aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Reiseveranstalter sollten gleichzeitig von der Pflicht befreit sein, in solchen Fällen Erstattungen des Reise- oder Flugpreises auszuzahlen, wodurch die Kunden keine Chance mehr gehabt hätten, ihr Geld zurückzubekommen.
Nun ist aber klar: Eine solche Lösung wird es nicht geben. Reisende haben immer noch das Recht auf eine vollständige Rückerstattung ihrer Kosten, wenn die Reise oder der Flug wegen des Coronavirus storniert wurde.
Kunden können sich aber trotzdem für Gutscheine entscheiden
Allerdings können sich Kunden dennoch für Gutscheine entscheiden. Hierbei ist es aber wichtig, dass die Kunden bei einer Stornierung frei zwischen der Erstattung und einem Gutschein wählen können. Der Gutschein allein darf nicht die einzige Lösung sein.
Gerade in der aktuellen Krise, in der viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften um ihre Existenz bangen, sind Gutschein oftmals die einzige Möglichkeit die Liquidität im Unternehmen zu behalten. Dennoch müssen Verbraucher bei der Annahme von Gutscheinen besser geschützt sein. Muss das Reiseunternehmen nämlich tatsächlich Insolvenz anmelden, verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. Außerdem sind Gutscheine oftmals auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
Um Kunden also zu ermutigen anstatt der Erstattung einen Reisegutschein zu wählen, müssen diese attraktiver und sicherer gestaltet sein.
Dennoch warten viele noch auf ihr Geld
Wie eine Studie von RightNow zeigt, warten trotz Erstattungspflicht immer noch die meisten Reisenden auf ihre Rückzahlung. Längst ist der Urlaub gestrichen, doch die Erstattung lässt noch auf sich warten. Erst 3 Prozent haben bisher eine vollständige Rückerstattung ihrer Reise- oder Flugkosten bekommen. Nur jedem zehnten wird überhaupt eine Rückzahlung in Aussicht gestellt.
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