Internetsicherheit

Sicheres Surfverhalten im Internet – so bist Du auch im öffentlichen WLAN geschützt

Heutzutage ist es ja quasi unmöglich, sich anonym im Internet aufzuhalten. Ob man es möchte oder nicht, seine Spuren hinterlässt man einfach zu jeder Zeit und bei jedem Einstieg ins Web. Spätestens mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 haben Internetnutzer in ganz Europa begonnen, sich näher mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen. Und es ist erschreckend, wie oft wir leichtfertig unsere personenbezogenen und damit pikante Daten preisgeben.

Schnell wird die App für witzige Fotobearbeitungen auf dem Handy installiert. Dass sie Zugriffe zu Kontakten und die Erlaubnis für Sprachaufnahmen möchte, scheint unbedenklich. Doch aktuelle Fälle wie etwa der Skandal rund um die App TikTok und dass zwischengespeicherte Daten aus dem Smartphone an das Unternehmen übertragen wurden sorgen für einen fahlen Beigeschmack.

Hier daher nun ein Überblick der wichtigsten Maßnahmen für ein sicheres Surfen im Internet.

Die App-Berechtigungen bei der Installation genau prüfen

Worauf braucht die App laut eigenen Angaben alles eine Berechtigung?

Dass ein kleines Programm zur Bearbeitung von Videoaufnahmen Zugriff zu Bild- und Audioaufnahmen benötigt, ist nachvollziehbar. Aber sie braucht zum Beispiel definitiv keinen Zugriff auf Kontaktdaten oder die Berechtigung, Kurznachrichten zu versenden.

Immer darauf achten, welche privaten Informationen preisgegeben werden

Es ist verlockend, in sozialen Netzwerken die lustigen Fotos der letzten Partynacht zu teilen, doch in einigen Wochen oder Monaten können sie sich schnell zu einem deutlichen Nachteil entwickeln. 

Persönliche Eskapaden oder intime Informationen haben im Internet nichts zu suchen, solange es sich um eine Privatperson handelt. Und selbst bei Personen des öffentlichen Lebens sind sie fragwürdig.

Persönliche Daten nach Möglichkeit geheim halten

Nach Möglichkeit sollte ein Nickname anstelle des richtigen Namens verwendet werden. Auch Wohnadresse und Telefonnummer haben im Internet nichts zu suchen. Eine Eintragung bei Online-Telefonbüchern darf nicht erfolgen, wenn diese beim Anbieter untersagt wird.

Gilt aufgrund gewerblicher Tätigkeit oder durch das Betreiben einer eigenen Website eine Impressumspflicht, kommt man um diese Angaben nicht umhin. Ein Postfach darf nämlich deshalb nicht angegeben werden, da es sich um eine ladungsfähige Adresse handeln muss.