Ehe

Das Deutsche Eherecht im Überblick

Im Eherecht sind alle Rechtsnormen zusammengefasst, die in Deutschland speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinn beziehen sich diese Gesetze aber auch auf die Gründung sowie die Beendung einer Ehe. Geregelt sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und zwar im 4. Buch in §§ 1297 bis 1588. Dort zählen sie als Teilgebiet des Familienrechts.

Was nicht davon eingeschlossen ist, sind die Regelungen für Lebenspartnerschaften. Die sind nämlich eigens geregelt, und zwar im Lebenspartnerschaftsgesetz.

Eine Ehe kann immer dann geschlossen werden, wenn dem Eheschluss kein Hindernis entgegensteht. Das bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit, die Ehemündigkeit und den Willenszustand im Erklärungsbewusstsein. Beide Ehepartner müssen also geistig dazu in der Lage sein, diese Entscheidung selbständig und freiwillig zu treffen.

Die Eheschließung – Tradition trifft Ehevertrag

Zivilehen werden vom Standesamt geschlossen, hinzu kommt in vielen Fällen die Trauung vor einer religiösen Institution. Mittlerweile ist es zwar möglich, sich rein von einem Geistlichen segnen zu lassen und damit eine eheliche Beziehung zu führen, ohne am Ende einen Trauschein zu erhalten. Dieser ist aber letzten Endes ausschlaggebend dafür, dass die Ehe auch rechtskräftig ist. Ohne Trauschein daher keine Eheschließung im Auge des Gesetzgebers.

Dies ist alleine dadurch wichtig, da mit der Eheschließung eine Verantwortung für den jeweils anderen getragen wird, die über das rein Emotionale weit hinausgeht. Neben der gemeinsamen Haushaltsführung stehen eheliche und familiäre Pflichten im Raum. Geregelt werden diese Punkte oftmals in einem Ehevertrag, dieser wird allerdings nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben und umschließt daher eine freiwillige Handlung.

Eheverträge machen immer dann Sinn, wenn die rein gesetzlichen Vorschriften nicht dafür ausreichend sind, die Ehe zu regeln. Etwa, wenn man spezielle Vorkehrungen über das gemeinsame Vermögen oder die Versorgung im Alter treffen möchte. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam ist, muss er von einem Notar beglaubigt werden.

Rechte & Pflichten bei der Ehe

  • Ausschließliche Geschlechtsgemeinschaft
  • Beistand
  • Bereitschaft zur Verständigung
  • Fürsorge
  • Gegenseitiger Unterhalt
  • Häusliche Gemeinschaft
  • Mitarbeit (z.B. im Betrieb des Ehegatten bei Personalengpass, sofern die Arbeit zumutbar ist)
  • Rücksichtnahme sowie Achtung vom persönlichen Freiraum
  • Sterilisierung eines Ehepartners nur mit Zustimmung des anderen möglich

Vor dem Gesetz sind beide Ehepartner gleichgestellt. Daher ist insbesondere der Punkt über die Bereitschaft zur Verständigung sehr wichtig. So müssen Eheleute einen Missstand selbst klären können. Es gibt zwar Hilfsmöglichkeiten, wie etwa eine Paartherapie. Stellt diese jedoch keine langfristige Lösung dar, ist die fehlende Übereinkunft nach einer gewissen Zeit ein vom Gesetz anerkannter Scheidungsgrund.

Infografik Ehevertrag
Familienrecht- Ehe

Die wichtigsten Faktoren und Themen innerhalb einer Ehe

Gemeinsames Immobilieneigentum

Gemäß § 1363 Abs. 2 BGB verbleibt der jeweilige Eigentum des einzelnen Ehepartners auch solcher. Wer also schon vor der Trauung Eigentümer von einer Immobilie war, bleibt dies auch während der Ehe. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Besitz überschrieben und dabei zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Etwa, wenn beide Ehegatten im Grundbuch für das Haus stehen.

Solche Vorgehensweisen haben natürlich ihre Vorteile. So kann keiner der Partner ohne die Zustimmung des anderen das Immobilieneigentum verkaufen.

Vermögen und Schulden

Vermögen und Schulden unterliegen einer ähnlichen Regelung, wie Immobilien. Es gibt während der ehe ein System der Gütertrennung. Nach diesem bleibt jeder Ehegatte auch Inhaber seines eigenen Vermögens, ferner auch über die eigenen Schulden.

Familienversicherung

Unter bestimmten Umständen können Ehepartner (übrigens auch die eigenen Kinder) in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Dadurch müssen dann keine eigenen Beiträge für diese einbezahlt werden.

Kinder, Sorgerecht

Grundlegend steht das Sorgerecht für die Kinder beiden Elternteilen zu. Ledige Partner müssen hierfür eine Sorgeerklärung abgeben (jeder eine eigene). Sind die Ehepartner bereits während der Geburt oder Adoption verheiratet, geht das Sorgerecht automatisch an beide. Dies gilt auch im Fall einer Trennung/Scheidung. Geregelt wird diese Thematik in § 1626 BGB.

Rente, Witwenrente

Die Renten für Eheleute sind speziell geregelt. Eine besondere Situation tritt ein, sobald der Gatte verstirbt, da die Renten der Ehefrauen meist weit geringer ausfallen. Wer schon zu Lebzeiten nicht heiratet, riskiert daher Altersarmut.

Stirbt der Ehegatte, erhält der Hinterbliebene zunächst dessen gesetzliche Rente drei Monate lang in voller Höhe, danach tritt entweder die kleine (25 Prozent) oder die große (55 Prozent) Witwenrente in Kraft.