Elternzeit

Das Wichtigste zur Elternzeit

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Sie steht Mütter wie Vätern gleichermaßen zu, wird in diesem Sinne daher Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub genannt. Das jeweilige Elternzeit zieht sich aus dem Beruf zurück, um das Kind ohne Hilfe Dritter zu erziehen und zu betreuen. Währenddessen geht das andere Elternteil weiterhin seiner Arbeit nach.

Da diese Teil vom Gesetzgeber genauestens geregelt wird, verliert man seinen Beruf während dieser Zeit nicht. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ein Elternteil pro Kind für jeweils drei Jahre von der Arbeit freizustellen. Diese Zeit ist nicht zwangsläufig an die Geburt gebunden. Sie kann entweder vor dem dritten Geburtstag des Kindes oder zumindest zum Teil während dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden. Dadurch sind Eltern sehr flexibel und können sich zum Beispiel abwechseln. Bis zum dritten Lebensjahr nimmt jeder eineinhalb Jahre Elternzeit, anschließend folgen die nächsten abwechselnden eineinhalb Jahre.

Was Du zu diesem Thema sonst noch wissen solltest, erfährst Du nun.

Wann und wie muss ich Elternzeit anmelden?

Die Möglichkeit zur Elternzeit besteht in wirklich jedem Arbeitsverhältnis, allerdings wird nur in der Selbständigkeit die Anmeldezeit übersprungen. Für alle anderen Berufssituationen gilt: Die Auszeit ist mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn anzumelden, sofern das Kind zu diesem Zeitpunkt sein drittes Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Von hier an bis zum achten Lebensjahr beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen im Voraus.

Dein Arbeitgeber darf Dir allerdings nicht vorschreiben, dass diese später startet. Er darf Dich schon gar nicht dazu drängen, den Beginn zu verschieben und Dir im selben Moment mit Kündigung drohen. Solltest Du Dich dazu entscheiden, Dich hier mit Deinem Arbeitgeber abzusprechen, geschieht das rein aus Kulanz.

Die wichtigsten Infos im Schnellüberblick

  • Dauer: 3 Jahre pro Elternzeit in bis zu 3 Etappen
  • Frist zur Einreichung: 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn
  • Antrag muss beinhalten: genauer Zeitpunkt von Beginn und Ende

Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?

Bereits eine Woche bevor die zuvor beschriebene Anmeldefrist eintritt, stehst Du unter einem besonderen Kündigungsschutz. Demzufolge darf Dich Dein Arbeitgeber nur in folgenden Fällen entlassen:

  • Das Unternehmen muss Insolvenz anmelden.
  • Der Betrieb wird ganz oder teilweise stillgelegt.
  • Wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der nachweislich nicht dazu in der Lage ist, eine qualifizierte Ersatzkraft für Dich zu finden und der Betrieb daher nicht fortgeführt werden kann.
  • Bei besonders schwerer Pflichtverletzung, die Dir während Deiner Elternzeit zuteilwurde. Beispielsweise wurde das Kind unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen, während Du zum Feiern in den Club gegangen bist.

Jedes dieser Kündigungsszenarien sieht jedoch vor, dass Du von einer Aufsichtsbehörde die Gelegenheit erhältst, Dich dazu zu äußern. Welches Amt dabei für Dich zuständig ist, kannst Du hier in Erfahrung bringen.

Wirst Du während der Elternzeit gekündigt, kannst Du dagegen gerichtlich vorgehen. Es besteht hierfür eine Frist von drei Wochen, innerhalb derer Du tätig werden musst. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Dich die Aufsichtsbehörde über die Kündigung informiert.

Kann ich nach der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren?

Grundsätzlich kannst Du direkt nach der Elternzeit an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Es kann allerdings sein, dass es personelle Umstrukturierungen gegeben hat, da der Arbeitgeber für Ersatz sorgen muss. Mit anderen Worten kann sich Dein genaues Tätigkeitsfeld verändern. Der Gesetzgeber sieht nach der Elternzeit nämlich ein grundlegendes Recht auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber vor. Gibt es dadurch aber zum Beispiel einen Abteilungswechsel im Einzelhandel, ist dies rechtskonform, sofern Du die nötigen Kompetenzen besitzt.

Kann ich während der Elternzeit kündigen?

Du selbst kannst natürlich jederzeit kündigen, wenn Du Dich in der Elternzeit befindest. In diesem Fall greift die übliche Kündigungsfrist. Diese entnimmst Du entweder Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, je nachdem, in welchem Arbeitsverhältnis Du Dich befindest.

Einzig zum Ende der Elternzeit gilt eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten – unabhängig davon, ob Du gleich alle drei Jahre oder weniger davon in Anspruch nimmst.

Kann ich die Elternzeit verlängern?

Aus dringenden Gründen kann die Elternzeit verlängert werden. Dieser Umstand tritt zum Beispiel dann ein, wenn der andere Elternteil nach Dir eine Auszeit beansprucht hätte, dies aber aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist. Etwa, weil der Betrieb, in dem er arbeitet, dann vor einer Auflösung stünde.

Grundsätzlich ist nach dem Ende der ersten Auszeit mit dem Arbeitgeber zu halten. Denn dieser muss in der Situation nun berücksichtigen, was einerseits für Euch, also Dich und Deinen Partner, wichtig ist und auch, was für sein Unternehmen die beste Entscheidung wäre. Nur im soeben erwähnten Ausnahmefall kannst Du von Deinem Arbeitgeber verlangen, die verlängerte Elternzeit zu genehmigen.

Der Antrag zur Verlängerung wird beim Arbeitgeber eingereicht.

Infografik Elternzeit
Was man zur Elternzeit wissen muss

Können Adoptiv-, Pflegeeltern oder Großeltern Elternzeit nehmen?

Kurzum: Ja. Es gelten die nachfolgend beschriebenen Regelungen.

VerwandtschaftsverhältnisMögliche ElternzeitWeitere Info
Adoptiveltern, Pflegeeltern3 JahreGleiche Regelungen wie beim leiblichen Kind.
Großeltern, andere Verwandte3 JahreIst erlaubt, wenn ein Elternteil des Kindes noch minderjährig ist oder ein besonderer Härtefall vorliegt (z.B. schwere Krankheit). Auch eine begonnene Ausbildung berechtigt die Verwandten dazu, die Elternzeit statt ihnen einzunehmen. Dabei darf das leibliche Elternteil dann keine Auszeit nehmen, auch später nicht.
Können Adoptiv-, Pflegeeltern oder Großeltern Elternzeit nehmen?

Zusätzlich zur möglichen Elternzeit gilt auch hier: In Ausnahmefällen kann die Elternzeit noch weiter verlängert werden.

Wer zahlt in der Elternzeit? Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Arbeitsverhältnis wird trotz besonderem Kündigungsschutz ruhend gelegt. Sprich, Dein Arbeitgeber muss während diesem Zeitraum kein Gehalt für Dich bezahlen. Stattdessen erhältst Du Elterngeld und das gibt es vom Staat.

Monatlich beträgt dieses mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Für Mehrlingskinder gibt es neben diesem Elterngeld pauschal zusätzlich 300 Euro für jedes weitere Kind.

Der genaue Betrag orientiert sich an mehreren Faktoren. So etwa, ob Du nebenher noch in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis bleibst, denn das wäre möglich. Wird die Berufstätigkeit vollständig unterbrochen und verdienst Du in Deinem Beruf mehr als 1.200 Euro, bekommst Du 65 Prozent Deines Nettogehalts.

Wie lange wird das Elterngeld bezahlt?

In der Regel wird das Elterngeld zwölf Monate lang ausbezahlt. Man kann sich aber auch dazu entscheiden, monatlich nur die Hälfte ausbezahlt zu bekommen und dieses dann auf 24 Monate zu verlängern.

Wann bekommt man kein Elterngeld?

  • Lebensgemeinschaft oder Eheverhältnis: Monatliches Einkommen von 500.000 Euro
  • Alleinerziehende: Monatliches Einkommen von 250.000 Euro

Gibt es Elterngeld für Selbständige?

Ja, hier heißt dies allerdings Mutterschaftsgeld. Auf dieses haben selbständige Frauen einen Anspruch, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichert haben oder sie Mitglied in der KSK, der Künstlersozialkasse, sind. In dem Fall erhalten sie 70 Prozent des regulären Verdienstes.