Das Erbschaftsrecht im Überblick – alles, was Du dazu wissen musst
Jeder von uns hinterlässt etwas auf dieser Welt, sobald wir von ihr gehen. Dies wird als Nachlass bezeichnet und kann entweder digital oder physikalische Form haben. Natürlich hinterlassen wir auch eine Lücke unter unseren Liebsten und schenken Ihnen Erinnerungen an eine schöne, gemeinsame Zeit. Das Erbschaftsrecht beschäftigt sich aber mit dem Übergang Deiner Habschaft an die Erben. Es regelt, dass Dein Hab und Gut auch nach deinem Tod entsprechend Deinem Willen an die gewünschte Person weitergegeben wird.
Damit das alles funktioniert, ist das Gesetz im Grundgesetzbuch verankert. Dadurch kann es zu keinen rechtlichen Einschränkungen kommen und flexible Spielräume gibt es damit ebenso keine.
Hier erfährst Du nun das Wichtigste zum Erbschaftsrecht.
Das Erbschaftsrecht und die Erbenordnung
Darüber hinaus legt das Erbschaftsrecht fest, ob ein Erbe überhaupt gültig und damit erbwürdig ist. So gilt zum Beispiel jemand als erbunwürdig, der den Tod des Erblassers mit Absicht zu verschulden hat. Das tritt auch dann in Kraft, wenn derjenige explizit im Testament erwähnt wurde.
Erbschaftsrecht von adoptierten Kindern – was ist mit den leiblichen Eltern?
Adoptierte Kinder erben stets den Pflichtteil ihrer Adoptiveltern. Das gilt unabhängig davon, ob sie im Minderjährigen- oder Erwachsenenalter in die Familie aufgenommen wurden.
Da die leiblichen Eltern nach der erfolgten Annahme nicht mehr in einem Verwandtschaftsverhältnis mit ihren biologischen Kindern stehen, wird auch ihr Erbschaftsrecht aufgehoben. Es haben dadurch also nicht nur Adoptivkinder keinen Anspruch mehr auf das Erbe der leiblichen Eltern, umgekehrt ist das genauso der Fall.
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Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge? Wann erbt der Staat?
Von der ersten Ordnung wird der Nachlass immerzu unter den Erben der nächsthöheren Ordnung aufgeteilt. Hinterbliebene, die weder blutsverwandt noch angeheiratet oder adoptiert sind, erben nur dann etwas, wenn ein Testament existiert und sie in diesem berücksichtigt wurden.
Gibt es keinen Erben der ersten Ordnung, wird zur zweiten und danach zur dritten übergegangen. Lässt sich durch diese Vorgehensweise kein Erbe feststellen, geht Dein Besitz nach Deinem Ableben an den Staat über.
Gibt es nur einen Erben und ist dieser erbunwürdig, geht das Erbe ebenso an den Staat über. Wird testamentarisch nur ein Erbe festgelegt und dieser im Anschluss für erbunwürdig erklärt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Die Erbfolge in Deutschland
Ordnung Ehepartner Kinder Enkelkinder
2. Ordnung Eltern Geschwister Nichten und Neffen
3. Ordnung Großeltern Onkel und Tanten
Wenn es keinen Erbfolger gibt, erbt der Staat.
Steuerrecht: Erbschafts- und Schenkungssteuer: Höhe & Berechnung
Erbschaftssteuer
Sofern der jeweilige Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft wird, fällt die sogenannte Erbschaftssteuer an. Diese wird vom Staat erhoben und dementsprechend vom Finanzamt festgesetzt. Es gibt hier allerdings wenige Ausnahmen, so etwa bei Immobilien, die vom Erben mindestens zehn Jahre lang unmittelbar nach dem Erbfall bewohnt werden.
Schenkungssteuer
Während auf Schenkungen keine Erbschaftssteuer anfällt, wird stattdessen die Schenkungssteuer erhoben. Sie ist ganz ähnlich gelagert, wie die Erbschaftssteuer und wird auch gemeinsam mit ihr geregelt.
Es gelten dieselben Freibeträge, diese dürfen alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Vererben Eltern zum Beispiel ein Vermögen in Höhe von 700.000 Euro, können zunächst 400.000 Euro und zehn Jahre später weitere 300.000 Euro an das leibliche Kind vererbt werden, ohne dass hier eine Schenkungssteuer anfällt.
Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, werden dem Erbe und damit den Pflichtteilsansprüchen angerechnet. Dadurch entsteht eine sogenannte Ausgleichspflicht unter den Erben, solltest Du vor Deinem Tod Dein gesamtes Vermögen schenken. Der erhoffte Vorteil bleibt damit aus.
Wer sich dann beim Erbe benachteiligt sieht, kann seinen Pflichtteil einfordern. Das kann denjenigen, der die Schenkung erhalten, in eine bedrohliche Situation bringen. Etwa, wenn er ein Haus von Dir erhalten hat und nun dazu verpflichtet ist, die Erbanteile freizukaufen.
Das sind die Steuerklassen:
ISteuerklasse
Ehepartner & eingetragene Lebenspartner
Leibliche Kinder & Adoptivkinder
Enkelkinder und sämtliche weitere Nachkommen
Eltern und Großeltern
IISteuerklasse
Geschwister
Neffen und Nichten
Stiefeltern
Schwiegerkinder
IIISteuerklasse
Nicht verwandte Freunde und Bekannte
Es gelten folgende Freibeträge:
Ehepartner & eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Leibliche Kinder & Adoptivkinder: 400.000 Euro
Enkelkinder: 200.000 Euro
Sonstige Nachkommen, Eltern & Großeltern: 100.000 Euro
Geschwister, Neffen & Nichten: 20.000 Euro
Steuerklasse III: 20.000 Euro
Zusätzlich dazu gibt es noch den Versorgungsfreibetrag. Dazu weiter unten mehr.
Es gelten folgende Prozentsätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Erbschaft in Euro
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
75.000
7 %
15 %
30 %
300.000
11 %
20%
30 %
600.000
15 %
25%
30 %
6.000.000
19 %
30 %
30 %
13.000.000
23 %
35 %
50 %
26.000.000
27 %
40 %
50 %
ab 26.000.001
30 %
43 %
50 %
Tabelle Erbschaftsrecht: Prozentsätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer; Steuerklassen I II und III
Das ist der Versorgungsfreibetrag
Zusätzlich zum üblichen Erbschaftssteuerfreibetrag gibt es den sogenannten Versorgungsfreibetrag, der in gewissen Fällen greift. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Summe, die steuerfrei bleibt.
Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner: 256.000 Euro
Kinder mit einem Alter von bis zu fünf Jahre: 52.000 Euro
Kinder zwischen 20 und 27 Jahren: 10.300 Euro
Selbstredend gelten diese zusätzlichen Freibeträge für leibliche wie auch adoptierte Kinder.
Wichtig! Erhalten die genannten Personen eine Hinterbliebenenrente, wird dieser Freibetrag gekürzt. Die genaue Höhe ist zu variabel, um hier fixe Angaben machen zu können.
Testament und Erbvertrag – gibt es einen Unterschied? Was ist zu beachten?
Du hast für Dein Erbe entweder die Möglichkeit, ein Testament anzulegen oder es mithilfe eines Erbvertrags zu regeln. Beides muss notariell beglaubigt werden, aber es gibt drei grundlegende Unterschiede:
Das Testament kann jederzeit widerrufen werden, aber der Erbvertrag nicht. Dieser bindet nämlich die Vertragsparteien an seinen Inhalt.
Während außerdem das Testament im Nachgang nochmal angepasst werden kann, ist das beim Erbvertrag nicht der Fall.
Der Erbvertrag ist aufwendiger zu gestalten und verursacht daher auch höhere Notarkosten.
Dass der Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden muss, wird unter § 2276 BGB geregelt. Sollte ein solches Schriftstück aus welchem Grund auch immer nicht gesetzeswirksam sein, kann es aber nach § 140 BGB zu einem Testament werden.
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