Pflegeeltern werden: Das solltest Du zum Thema Pflegekind unbedingt wissen
Unter einem Pflegekind versteht man ein Kind oder einen Jugendlichen, der außerhalb des eigenen Elternhauses in Familienpflege ist. Dies kann entweder für einen Teil des Tages geschehen und damit in Form der Tagespflege oder aber in Form der Vollzeitpflege. Während letzterer besteht keiner oder nur sehr geringer Kontakt zum Pflegekind. Hier kommt es immer auf die genauen Umstände an, wieso das Kind zu Pflegeeltern muss.
Vermittelt werden Pflegekinder vom Jugendamt, genauso wie auch Adoptivkinder. Oftmals nehmen werdende Adoptiveltern sogar im Zuge des Probejahres ein Pflegekind zu sich, um die eigenen Kompetenzen als Eltern unter Beweis zu stellen.
Was Du zum Thema der Pflegekinder sonst noch alles wissen musst, erfährst Du nun.
Wie wird man zum Pflegekind?
Sobald die Eltern eine Gefahr für das Kind darstellen, werden ihre Kinder zu Pflegekindern. Ob es dann zu einer Tages- oder Vollzeitpflege kommt, entscheidet der genaue Umstand. So kann eine psychische oder schwere körperliche Erkrankung der Anlass dafür sein, genauso aber auch kriminelle Verhaltensweisen.
Wie wird das Pflegeverhältnis rechtlich geregelt?
Sofern Eltern mit der Pflege ihres leiblichen oder adoptierten Kindes überfordert sind (aus psychischen, physischen oder auch anderen Gründen), können diese in einer Pflegestelle abgegeben werden. Hier kommen die Kinder dann zunächst in eine Bereitschaftspflege, auch Tagespflege genannt.
Stellt das Jugendamt an dieser Stelle dann fest, dass es bei den Kindern im Haushalt grobe Missstände gibt, werden sie direkt zur Pflege an entsprechende Personen vermittelt. Im Anschluss wird ein Hilfeplan erstellt, der dafür sorgt, dass das Kind erhält, was es braucht.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegeeltern?
Wer abseits einer gewünschten Adoption Pflegekinder bei sich aufnehmen möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:
- Ausreichend Platz
- Ausreichend Zeit
- Einkommen in angemessener Höhe
- Gesundheit
- Gewisse Belastbarkeit
- Kein Drogenkonsum
- Sicheres Einkommen (keine Selbständigkeit)
Zudem muss eine entsprechende Verlässlichkeit vorhanden sein, da ein enger Austausch mit Eltern, Jugendamt und Institutionen (Schule, Kindergarten, Therapeuten) erfolgen muss.
Wie werde ich Pflegemutter, Pflegevater, familiäre Bereitschaftspflegestelle?
Du musst die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, damit Du Dich als Pflegestelle bereitstellen kannst. Ist dies der Fall, erfolgt die Bewerbung über das für Deinen Wohnort zuständige Jugendamt.
Gemeinsam mit einer Vorlage Deines polizeilichen Führungszeugnisses und einem Gesundheitsattest reichst Du Dein Bewerbungsschreiben während einem Termin beim Jugendamt ein. Diese Dokumente müssen für jede erwachsene Pflegeperson, die in Deinem Haushalt lebt, eingereicht werden.
Im Anschluss kommt es zu einem Eignungsverfahren. Hat dieses bereits stattgefunden, wird die Teilnahmebestätigung dazu beigelegt. Auch solltest Du Teilnahmebestätigungen zu einschlägigen Schulungen dazulegen.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aus?
Wer sich als Pflegestelle zur Verfügung stellt, hat oft die Bedenken, dass das Jugendamt und die eigentlichen Eltern des Kindes in den Erziehungsalltag reinreden werden. Doch keine Sorgen. Genau deshalb gibt es einen Hilfeplan.
Dieser beinhält bis ins kleinste Detail, wie die Pflege auszusehen hat. So ist hier zum Beispiel geregelt, wie intensiv der Kontakt zu Eltern und Geschwistern zu sein hat.
Einmal pro Jahr kommen sämtliche Personen zusammen – die Eltern, die Pflegeeltern, ein Vertreter des Jugendamtes und gegebenenfalls auch die involvierten Sozialarbeiter. Hier wird dann der weitere Hilfeplan ausgearbeitet.
Ob Du weitere Hilfen während der Pflegezeit in Anspruch nimmst, so etwa eine Haushalts- oder Hausaufgabenhilfe, bleibt einzig Dir überlassen. Das Jugendamt mischt sich hier nicht ein, da es in Deinem Ermessen liegt, welche individuelle Betreuung nun die beste wäre. Natürlich stehen Dir aber umgekehrt Ansprechpartner für Fragen und Entscheidungshilfen zur Verfügung.
Deine Rechte und Pflichten als Pflegeperson
Da Du unmittelbar in das tägliche Leben des Pflegekindes eingreifst, ist das natürlich mit einigen Pflichten, aber auch Rechten verbunden. So hast Du zum Beispiel einen Anspruch auf finanzielle Unterstützungsleistungen, um die Bedürfnisse des Kindes erfüllen zu können.
Du vertrittst die Eltern und damit den Vormund. Daher entscheidest Du Angelegenheiten, die der Alltag mit sich bringt. So etwa, welchen Freizeitbeschäftigungen das Kind nachkommen darf.
Informationen, die Du durch diese Betreuung über das Kind und dessen Familie in Erfahrung bringst, müssen absolut vertraulich behandelt werden. Diese dürfen nicht an Dritte und damit auch an keine Deiner Verwandten weitergegeben werden, die nicht in die Pflege involviert sind. So wie auch die Mitarbeiter des Jugendamtes bist Du zum Datenschutz verpflichtet. Daher darfst Du zum Beispiel auch nicht einfach Fotos des Kindes in Sozialen Medien teilen.
Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen, werden in einem separaten Pflegevertrag geregelt, der zu Beginn des Pflegeverhältnisses individuell erstellt wird.
Endet die Pflege mit dem 18. Geburtstag?
Sobald ein Pflegekind volljährig wird, bedarf es weiterhin staatliche Unterstützung – auch, wenn es im eigentlichen Sinne des Gesetzes kein Pflegekind mehr ist. Es besteht weiterhin Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen, so zum Beispiel eine eigene Wohnung. Nach Wunsch kann das volljährige Pflegekind aber auch bei seinen Pflegeeltern wohnen bleiben. Entsprechende Überlegungen werden hier noch getroffen, bevor die Volljährigkeit eintritt.
Unterschied zwischen Pflege- und Adoptivkind: Kann ich das Pflegekind adoptieren?
Eine tatsächliche Adoption ist nur selten die Folge von einem Pflegeverhältnis, auch wenn dieses meist im Rahmen des Probejahres von künftigen Adoptiveltern angestrebt wird. Zudem geben die leiblichen Eltern das Kind meist nicht zur Adoption frei, wenn die Pflegenotwendigkeit eintritt.
Insbesondere deshalb ist die Adoption bei einer Pflege nicht das Ziel, da die Kinder nicht immer aus einem gewaltsamen Haushalt stammen. Der zweithäufigste Grund ist eine schwere eines oder beider Elternteile, da hier das Pflegeverhältnis aber nicht so lange andauert, werden die betroffenen Kinder von der Allgemeinheit nur selten als Pflegekinder wahrgenommen.
Selbst rund 40 Prozent aller Kinder, die mit einem sehr jungen Alter in eine Pflegefamilie kommen, kommen meist zurück zu ihren Eltern. Vereinzelt treffen die überforderten Eltern dann aber die Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben, da das Kind in der fremden Familie erwachsen wird. Hier kommen dann die verschiedenen Formen der Adoption zu tragen, über die Du hier mehr erfährst.
Welche Unterstützung bekomme ich für mein Pflegekind?
Neben dem Jugendamt und unter Umständen auch Sozialarbeitern, die Dir jederzeit für die speziellen Bedürfnisse des Kindes zur Seite stehen, gibt es auch staatliche Unterstützungsleistungen.
- Monatliches Pflegegeld inklusive Anteil für Deinen Erziehungsaufwand.
- Du kannst zusätzlich dazu Kindergeld beantragen, wenn ein Zusammenleben auf Dauer erfolgt.
- Beihilfen und Zuschüsse für wichtige Anlässe, etwa Einrichtung/Erstausstattung, Pädagogische Förderung, Weihnachten, Urlaubsreisen usw.
- Versicherung und Altersvorsorge für das Kind.
Darüber hinaus stehen Dir auch Elternzeit sowie Elterngeld zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber erfährst Du hier mehr.
Kann ich ein unbegleitetes Flüchtlingskind als Pflegekind aufnehmen?
Ja, in diesem Fall fungierst Du als Gastfamilie. Auch hier erfolgen die Vermittlung sowie die Regelung aller notwendigen Rahmenbedingungen durch das Jugendamt.