Beratungshaftung

Wann liegt eine Beratungshaftung vor und wie kannst Du entschädigt werden?

Durch eine Kapitalanlage Geld zu verlieren ist ärgerlich. Vor allem, wenn Du durch eine Falschberatung einen erheblichen finanziellen Schaden hast. Dann solltest Du von einer Beratungshaftung Gebrauch machen und Schadensersatz verlangen.

Was ist eine Beratungshaftung?

Die Beratungshaftung dient in erster Linie einem Zweck: Dem Schutz des Anlegers. Wurde dieser von einer Bank, Sparkasse oder einem Finanzberater in Sachen Kapitalanlage falsch beraten und hat dadurch Schaden erlitten, steht ihm unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz zu.

Voraussetzung für eine Beratungshaftung

Damit Du eine Beratungshaftung geltend machen kannst, muss zunächst einmal ein Beratungsvertrag vorgelegen haben. Bist Du also auf einen Finanzberater oder eine Bank mit dem Wunsch einer Finanzberatung zugekommen und hast dort ein Beratungsgespräch geführt, kann man von dem Bestehen eines Beratungsvertrages ausgehen.

Ab diesem Moment ist der Berater verpflichtet Dich anlegegerecht zu beraten. Dazu muss er sich zunächst über Deine Vorhaben sowie Deine vorherigen Kenntnisse mit Geldanlagen informieren. Denn nur so kann er Dir eine gerechte Beratung bieten.

Wann haftet der Berater?

Entspricht die Empfehlung des Beraters nicht den Vorkenntnissen und der Risikobereitschaft des Kunden, muss er für seine Beratung haften. Damit Du vor Gericht eine Beratungshaftung einklagen kannst, musst Du zunächst beweisen, dass Dein Berater Deine Interessen missachtet und unangebrachte Empfehlungen ausgesprochen hat.

Gründe für eine Beratungshaftung

Zu den Risiken und Szenarien, die eine Beratungshaftung rechtfertigen, gehören folgende Punkte:

Fungibilität

Einige Anlagen können vor Ende der Laufzeit nicht veräußert werden. Der Kunde ist also in der Auszahlung nicht flexibel und kann nicht jederzeit an sein Geld kommen.

Klumpenrisiko

In diesem Fall liegt keine oder nur eine sehr geringe Risikostreuung vor. Das passiert, wenn ein Großteil des Vermögens in nur eine Anlage investiert wird.

Totalverlustrisiko

In diesem Fall bringt das Anlageprodukt ein solch enormes Risiko mit sich, dass Du Deine vollständige Einlage verlieren könntest.

Eignung zur Altersvorsorge

In Sachen Altersvorsorge setzen viele Anleger auf Sicherheit. So empfehlen Berater oftmals geschlossene Beteiligungen mit langen Laufzeiten. Laut Bundesgerichtshof sind geschlossene Beteiligungen aber für Zwecke der Altersvorsorge gänzlich ungeeignet, insbesondere dann, wenn sie dem Totalverlustrisiko unterliegen.