Einlagensicherung

Was Du über die Einlagensicherung wissen musst

Einlagensicherungen sind erst seit dem frühen 20. Jahrhundert Teil der Anlagemöglichkeiten. Sie wurden erst durch Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrisen zum allgegenwärtigen Thema.

Die allererste Einlagensicherung wurde im Mai 1933 in den USA ins Leben gerufen. Diese sicherte zunächst Bankguthaben mit bis zu 2.500 US-Dollar Guthaben ab. Mittlerweile sind Deckungssummen im höheren sechsstelligen Betrag üblich.

In der Regel ist es die Aufgabe eines jeden Kreditinstituts und damit auch jeder Bank, sich im Interesse der Kunden abzusichern. Dadurch erhältst Du auch im Falle einer Insolvenz Deiner Bank Dein Guthaben, zumindest in Höhe der abgesicherten Summe.

Deutschland verfügt über eines der leistungsfähigsten Sicherungssysteme, die es auf der ganzen Welt gibt. Hierzu erfährst Du nun auch das Wichtigste.

Zwei Systeme der Einlagensicherung herrschen in Deutschland vor

  • Der Staat schreibt eine gesetzlich geregelte Einlagensicherung vor, an der sich jedes Finanzinstitut und damit jede Bank beteiligen muss. Diese sieht eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro vor.
  • Zusätzlich besteht in Deutschland der Einlagensicherungsfonds, zu dem sich die Banken zusammenschließen. Mehr darüber erfährst Du hier, auf der eigenen Website dieses Fonds.

Was hat die Einlagensicherung mit meinen Anlagen zu tun?

Auf Deine Einlagen wirkt sich die Einlagensicherung nicht direkt aus, sie betrifft stattdessen Dein aktuelles Vermögen, das Du auf Deinem Bankkonto hast. Sie dient also ausschließlich dem Schutz von Sparern, damit auch im Falle von Bankpleiten oder Finanzkrisen die Guthaben nicht verlorengehen. Zumindest funktioniert das in der Theorie so.

Für Dich ist darüber hinaus auch relevant: Was passiert, wenn Dein Bankguthaben verloren geht, weil die gesicherte Summe überschritten wird?

Was passiert bei einer Bankpleite? Was passiert im Falle einer Finanzkrise?

Wie gesagt sichert das Gesetz bis zu 100.000 Euro pro Person ab. Hierzu zahlen Banken regelmäßig Beträge an den Sicherungsfonds, der im Fall einer Pleite ausgeschöpft wird. Zusätzlich dazu kommen noch eine Reihe an Institutionen auf den Plan, bei denen freiwillige Zusatzversicherungen existieren.

Kommt es nun zu einer weitläufigen Finanzkrise, wird dieser Fonds so lange ausgeschöpft, bis er leer ist. Wer dann noch kein Geld erhalten hat, schaut im Ernstfall durch die Finger. Das Risiko hierfür ist insbesondere dann große, wenn es aufgrund von wirtschaftlichen Krisen zu einem Banken-Run kommt, wie es damals bei der großen Griechenlandkrise der Fall war.

Kommt es zu einer Krise oder einer Bankpleite, werden zuallererst sämtliche Konten eingefroren. Dann erhält erst einmal niemand Geld. Erst nach sechs Wochen springt der Einlagenfonds in der Regel ein, dieser gibt für jeden Kunden ein Guthaben frei. Kommt es zu diesem Zeitpunkt nicht zu einem vollständigen Finanzkollaps, sind hier tatsächlich die 100.000 Euro pro Person abgesichert. Einzelne Banken, so zum Beispiel die Sparkasse, versprechen darüber hinaus die volle Sicherung des gesamten Guthabens.

Sonderfälle mit Absicherung bis zu 500.000 Euro

In einzelnen Fällen ist das Bankguthaben sogar auf bis zu 500.000 Euro abgesichert. Ob diese Bedingungen auch bei Deiner Bank gelten, musst Du aber erst durch eine Nachfrage in Erfahrung bringen.

Ist dies der Fall, gilt das für:

  • Abfertigungsleistungen
  • Auszahlungen aufgrund von gerichtlichem Vergleichsweg/Ausgleichszahlungen
  • Auszahlungen von Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen, z.B. Schmerzensgeld
  • Leistungen aus Sozialplänen
  • Leistungen im Zusammenhang mit einer Heirat, einer Scheidung, Invalidität oder dem Tod
  • Vergleichs- oder Sonderzahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses oder eines Pensionskassenvertrags
  • Vermögen aus einer privat genutzten Wohnimmobilie

Gleichzeitig gibt es auch Sonderfälle, in denen ein Kontoinhaber weitere Geldbeträge zur Verfügung gestellt bekommt, die über seine 100.000 abgesicherten Euros hinausgehen. Das tritt zum Beispiel im Fall von schwerer Krankheit, Geburt, dem Ruhestand oder einer Entlassung bzw. Kündigung in Kraft.

In allen Fällen gilt: Die Einlagengutschrift darf nicht älter als zwölf Monate sein, sondern ist sie nicht mit dieser Sonderfallsregelung abgesichert.

Wofür genau greift die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung sichert immerzu einen Einleger ab, unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher derjenige bei einem Institut besitzt.

Verfügst Du nun auf verschiedenen Banken über ein gewisses Vermögen, ist dieses jeweils auf 100.000 Euro abgesichert.

Besitzt Du wiederum bei einer Bank neben einem Konto auch ein Sparbuch, verdoppelt das diesen Betrag nicht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Sparguthaben bei einer anderen Institution als der Hausbank anzulegen.

Im Gegenzug sind aber wiederum zwei Kontoinhaber jeweils für diesen Betrag versichert. So erhöht sich also die gesetzliche Einlagensicherung auf einem gemeinsamen Konto auf 200.000 Euro.

Das fällt unter die Einlagensicherung:

  • Festgeldkonten
  • Girokonten
  • Sparbriefe
  • Sparbücher
  • Sparguthaben
  • Tagesgeldkonten

Wertpapiere sind nicht speziell abgesichert, bleiben aber trotzdem in Deinem Besitz

Kommt es zu einer Wirtschaftskrise, sind Wertpapiere im Einlagensicherungsfonds nicht inkludiert. Die Banken haben hier dann lediglich die Aufgabe, diese Papiere weiterhin zu verwahren. Eigentümer bleibt der Anleger.

Kommt es tatsächlich zum Insolvenzverfahren einer Bank oder zu einer Krise, kannst Du als Wertpapierbesitzer schriftlich die Aushändigung verlangen. Alternativ steht Dir auch die Möglichkeit zur Verfügung, die Wertpapiere an ein anderes Institut übertragen zu lassen.

Das dadurch angehäufte Vermögen ist also ebenso sichergestellt.