Betreuungsleistungen

Eine Flugverspätung ist schon ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es dann, wenn die Airline sich während des stundenlangen Wartens weigert, Dir sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten. Diese bestehen aus Mahlzeiten und Erfrischungen und variieren je nach Wartezeit.

Wann stehen mir Betreuungsleistungen zu?

Generell gilt: Betreuungsleistungen stehen Dir erst bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden zu. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob der Flug am Startflughafen sich verspätet oder Du auf den Anschlussflug warten musst.

Das Maß der Betreuungsleistungen hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen von der Dauer der Wartezeit und zum anderen von der Länge der Flugstrecke.

Mit welchen Betreuungsleistungen kann ich rechnen?

Ab einer Verspätung von zwei Stunden hast Du bei einer Kurzstrecke bis 1.500 km oder einer Annullierung das Recht kostenlose Getränke, Snacks sowie – falls gewünscht – den Zugang zu Telefonaten und E-Mails angeboten zu bekommen.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden auf einem Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.500 km) fallen die Mahlzeiten schon etwas größer aus und Dir stehen weiterhin kostenlose Getränke zur Verfügung.

Hat Dein Langstreckenflug (ab 3.500 km) mehr als vier Stunden Verspätung oder wurde annulliert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet Dir Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.

Sofortigen Anspruch auf Betreuungsleistungen

Es gibt aber auch einen Fall, in dem Du einen sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens der Fluggesellschaft hast. Und zwar dann, wenn Du Deinen Flug nicht antreten kannst, weil er überbucht ist und Du gezwungen bist, den nächsten Flieger zu nehmen.

Wird Dein Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline Dir selbstverständlich die Unterkunft in einem Hotel sowie entsprechende Mahlzeiten bezahlen.