Flug annulliert

Nicht gerade selten kommt es vor, dass ein Flug annulliert wird. Dies kann viele verschiedene Gründe haben – extreme Wetterbedingungen, ein Defekt am Flugzeug, ein Streik, Probleme mit der Flugsicherheit und so weiter. Der wohl häufigste Grund, dass ein Flug annulliert wurde, war in den letzten 12 Monaten bekanntermaßen jedoch die Corona-Pandemie. Wenn Dein Flug gestrichen wurde, hast Du mehrere Möglichkeiten Dein Geld entweder zurückerstattet zu bekommen oder eine Umbuchung vorzunehmen. Vor allem aber hast du als Passagier und Verbraucher Rechte, die Du Dir zu Nutze machen kannst und solltest.

Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug annulliert wird?

Wenn Dein Flug gestrichen wird, hast Du in jedem Falle ein Recht auf einen Ersatzflug oder die vollständige Erstattung Deines Tickets. In einigen Fällen, zum Beispiel wenn die Airline Dich erst weniger als vierzehn Tage im Voraus über den Flugausfall informiert, steht Dir sogar eine Entschädigung zu. Auch bei zu langen Wartezeiten hast Du ein Recht auf Versorgungsleistungen, hierzu gehören beispielsweise Essen und Trinken, Telefonkosten, Internet und Zugang zu Toiletten und, falls notwendig, die kostenfreie Unterbringung in einem Hotel inklusive Transport vom und zum Flughafen.

Diese Rechte deckt die sogenannte Europäische Fluggastverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) ab. Sie bezieht sich auf alle Flüge, die entweder in der EU starten oder dort landen und der Gesellschaftssitz der jeweiligen Airline sich ebenfalls in der EU befindet. Sollte Dein Flug annulliert oder verspätet sein, kannst Du als Fluggast also von diesem Recht Gebrauch machen. 

Bei Corona-verschuldeten Flugannullierungen entscheidet die Airline selbst, ob sie einen Gutschein ausstellt, eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt anbietet oder sogar eine Rückerstattung leistet.

Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wurde?

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast, informiere schnellstmöglich den Reiseveranstalter über die Annullierung Deines Fluges. Außerdem solltest Du alle wichtigen Dokumente zu Deinem Flug sammeln und aufbewahren. Hierzu gehören zum Beispiel die schriftliche Bestätigung für den Flugausfall der Airline, Quittungen für alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Flugreise stehen und das Flugticket. Auch vor Ort kannst Du alle möglichen Daten und Informationen zum geplanten Flug, Verhalten der Airline und dem Ersatzflug dokumentieren.

In manchen Fällen werden Ersatzflüge angeboten. Je nachdem, wann die Airline Dich über die Annullierung informiert, kannst Du entweder den Ersatzflug in Anspruch nehmen oder auf eine Erstattung Deines Tickets bestehen. Hat das Flugzeug Verspätung oder ist Dein Flug annulliert worden und Du wartest auf einen Ersatzflug, bestehe auf Versorgungsleistungen

Lasse den Ausfall Deines Fluges auf jeden Fall im Nachhinein prüfen.

Flug gestrichen wegen eines Unwetters

Ein extremes Unwetter, wie zum Beispiel heftiger Schneefall, starker Wind oder Gewitter, liegt nicht unter dem Einfluss einer Airline. Deswegen zählt es als „ungewöhnlicher Umstand“. In solchen Fällen haben Passagiere keine Rechte auf Entschädigung. Dennoch steht Dir, wenn Dein Flug annulliert wurde, die Versorgung mit Essen und Trinken, Internet oder Telefongesprächen und einer Unterkunft, falls nötig, zu. Auch der Transport vom und zum Flughafen sowie die Ersatzbeförderung sollte gewährleistet sein. Sollte diese von Dir nicht benötigt werden, kannst Du innerhalb von sieben Tagen einen Ticketkostenersatz verlangen.

Flug annulliert wegen eines Streiks

Ein Streik der Fluggesellschaft oder der Mitarbeiter einer Airline ist nicht nur extrem ärgerlich, sondern kann ebenfalls ein Grund sein, dass Dein Flug gestrichen wird. Um unnötigen Stress und Ärger zu vermeiden, sollte man in den Wochen vor dem geplanten Abflugzeitpunkt regelmäßig die Nachrichten und die Website der Fluglinie überprüfen, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen frühzeitig treffen zu können.

Ein Streik zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen einer Annullierung, somit besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke bis zu Deinem Reiseziel ab.

Flug annulliert wegen eines technischen Defekts

Wird Dein Flug annulliert oder verspätet er sich aufgrund von technischen Schwierigkeiten um mehr als drei Stunden ist die Fluggesellschaft zur Kostenerstattung verpflichtet, da in solchen Fällen die Richtlinien der EU-Verordnung zum Schutz der Fluggastrechte greift. Die Höhe der Entschädigungsleistung hängt, wenn nicht anders mit der Airline vereinbart (zum Beispiel in Form eines Tickettarifes), von der Länge der Flugstrecke ab. Abseits von der Erstattungspflicht, stehen Dir alternative Beförderungsoptionen und bei zu langer Wartezeit das Recht auf Betreuung am Flughafen zu. 

Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Im Falle einer Flugannullierung ist der erste Gedanke natürlich, ob und wie man so schnell wie möglich sein Geld zurückbekommt. In den meisten Fällen stößt Du hier auf die Frage, wo Du Deinen Flug gebucht hast. Hiermit ist gemeint, ob die Buchung direkt über die Airline oder über einen beliebigen Reiseveranstalter abegeschlossen hast. In der Regel ist dies entscheidend für den weiteren Verlauf des Erstattungsprozesses, da hiernach entschieden wird, an wen Du Dich wenden musst.

Wenn Du aus dem Vertrag, den Du mit der Flugairline für die von Dir gebuchte Leistung abgeschlossen hast, aussteigst, indem Du Dein Geld zurückverlangst, verzichtest Du automatisch auf mögliche Betreuungsleistungen, die Du gegenüber der Flugairline beanspruchen könntest.

Was ist bei einem Ersatzflug zu beachten, wenn mein Flug annulliert wurde?

Nicht immer, aber meistens organisiert die Flugairline, deren Flug gestrichen wurde, einen Ersatzflug. Oftmals startet dieser zwar ein paar Stunden später, für viele ist er dennoch eine bessere Alternative als gar nicht zu fliegen. Sollte Dein Flug annulliert werden, solltest Du Dir, unabhängig davon, ob ein Ersatzflug stattfindet oder nicht, die Annullierung schriftlich bestätigen lassen. Dies kannst Du allgemein direkt vor Ort am Flughafen tun.

Bei Ersatzflügen, die Dir von der Airline angeboten werden, dürfen keine Mehrkosten aufkommen. Wenn Dein Flug annulliert wurde und Du einen günstigeren oder besseren Ersatzflug ausfindig machen kannst, kannst Du der Airline eine Frist für eine Umbuchung setzen.

Die Dauer dieser Frist richtet sich nach der Menge der Zeit, die bis zum Abflugtermin übrig ist, ab. Hält die Airline diese nicht ein, darfst Du den Flug selbst buchen und nachher als Aufwendungsersatz geltend machen. Wenn ein Ersatzflug geplant ist, dessen Flugzeiten nur geringfügig von den ursprünglichen abweicht, Du diesen dennoch nicht wahrnehmen möchtest, verfällt jeglicher Anspruch auf die Ticketpreiserstattung.