Flug nicht angetreten

Du kannst Deinen Flug nicht antreten? Wir holen Dir Dein Geld zurück!

Wenn Du einen Flug – egal aus welchem Grund – nicht antrittst, kannst Du zwar nicht den vollen Ticketpreis zurückbekommen, hast jedoch das Recht die Steuern und Gebühren erstatten zu bekommen. Diese fallen schließlich nicht an, wenn Du den Flug nicht antrittst.

Flug nicht angetreten: Steuern gibt’s immer zurück

Du kannst auch Steuern und Gebühren für Deinen nicht angetreten Flug zurückbekommen. Besser ist es aber, wenn Du den Flug im Vorhinein stornierst. Denn je eher Du Deinen Flug stornierst, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du den gesamten Ticketpreis zurückbekommst. Nach Deiner Stornierung wird die Fluggesellschaft nämlich versuchen Deinen Platz an andere Reisende zu verkaufen. Gelingt dies, kannst Du einen Großteil des Ticketpreises oder sogar den Gesamtpreis zurückerlangen. Du solltest wissen, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, den Status Deiner stornierten Tickets offenzulegen. Erfolgt keine Abrechnung, ist die Airline gezwungen den Ticketpreis zu erstatten.

Anders verhält es sich, wenn Du kurz vor oder sogar nach dem Check-in Deinen Flug stornierst. Denn dann ist es der Fluggesellschaft kaum möglich das Ticket zu verkaufen, so dass Du wahrscheinlich für die Kosten aufkommen musst. Was Dir aber bleibt, ist der Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren.

Diese kannst Du nämlich immer zurückverlangen, da die Steuern für Dich ja nicht anfallen, wenn Du gar nicht erst fliegst. Zu den Steuern gehören beispielswese die Flughafengebühr.

Bei nicht stornierbaren Flügen sieht das Ganze dann schon schwieriger aus: Einige Airlines bieten ihren Kunden besonders günstige Tickets an, mit der Voraussetzung, dass diese nicht storniert werden können. Ein Recht auf eine Rückerstattung der Ticketkosten hast Du hier also nicht, weil Du vertraglich auf Dein Kündigungsrecht verzichtet hast. Die Kosten für Steuern und Gebühren musst Du aber auch für solche Flugtickets zurückbekommen.

Flug stornieren auch ohne Reiserücktrittsversicherung

Ob Du im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, ist für eine Flugstornierung und die anschließenden Entschädigungsansprüche nicht von Bedeutung. Denn bei der Stornierung eines Fluges ist es nicht notwendig Gründe anzugeben.

Eine Flugstornierung mit Reiserücktrittsversicherung bringt Dir leider nicht den gesamten Flugpreis wieder ein. Bei einer Reiserücktrittsversicherung müssen nämlich Rücktrittsgründe geltend gemacht werden, die in den Bedingungen klar geregelt sind. Um herauszufinden, ob einer der Gründe für Dich zutrifft, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen.

Muss ich Stornierungsgebühren zahlen?

Wahrscheinlich wird die Fluggesellschaft im Falle einer Stornierung Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren erheben. Diese musst Du aber nicht zahlen. Die Stornierungsgebühren benachteiligen Dich nämlich als Verbraucher, der schlicht seine Rechte wahrnimmt. Das sieht auch das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 12. August 2014, AZ. 5 U 2/12 so.