Flug stornieren

Es gibt verschiedene Gründe, warum Du einen Flug stornieren möchtest. Du bist den Flug gar nicht erst angetreten, hast ihn verpasst oder weißt schon im Vorhinein, dass Du nicht fliegen wirst und möchtest deshalb den Flug stornieren.

Wäre es nicht schön, wenn Du ganz einfach online mit wenigen Klicks den Flug stornieren könntest und innerhalb kürzester Zeit bereits die Kosten für Steuern und Gebühren zurückbekommen würdest? Und das ganze sogar ohne, Dich direkt mit der Airline auseinander setzen zu müssen?

Das finden wir auch. Deshalb bieten wir unseren Kunden eine kinderleichte Sofort-Erstattung von Steuern und Gebühren für stornierte Flugtickets an.

Kann man einen Flug stornieren?

Eine Flugstornierung ist jederzeit möglich. Mit dem Kauf eines Flugtickets schließt Du mit der jeweiligen Airline einen sogenannten Flugbeförderungsvertrag ab. Dieser beschließt, dass Du dazu berechtigt bist, von der Fluggesellschaft zu einem festgelegten Zeitpunkt über eine vereinbarte Strecke befördert zu werden. Der Beleg dazu ist das Flugticket. Die Kosten dafür bestehen aber nicht nur aus der Beförderung an sich, sondern ebenso aus unterschiedlichen Steuern und Gebühren, die Du im Falle einer Stornierung erstattet bekommen kannst.

Möchtest Du Deinen Flug also stornieren, solltest Du es nicht versäumen Deine Ansprüche auf Erstattung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen oder noch einfacher: direkt unseren Service nutzen.

Welche Kosten werden erstattet, wenn ich einen Flug storniere?

Prinzipiell gilt: Je eher Du Deinen Flug stornierst, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du den gesamten Ticketpreis zurückbekommst. Nach Deiner Stornierung wird die Fluggesellschaft nämlich versuchen Deinen Platz an andere Reisende zu verkaufen. Gelingt dies, kannst Du einen Großteil des Ticketpreises oder sogar den Gesamtpreis zurückerlangen. Beachte, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, den Status Deiner stornierten Tickets offenzulegen. Erfolgt keine Abrechnung, ist die Airline gezwungen den Ticketpreis zu erstatten.

Anders verhält es sich, wenn Du kurz vor oder sogar nach dem Check-in Deinen Flug stornierst. Denn dann ist es der Fluggesellschaft kaum möglich das Ticket zu verkaufen, so dass Du wahrscheinlich für die Kosten aufkommen musst. Was Dir aber bleibt, ist der Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren.

Der Preis für ein Flugticket setzt sich nämlich nicht nur aus den Kosten für den eigentlichen Flug, sondern aus mehreren Steuern und Gebühren, wie z.B. einer Flughafengebühr und Gebühren für Übergepäck, zusammen. Diese Kosten kannst Du von der Airline zurückverlangen, da diese ja für Dich nicht anfallen, wenn Du den Flug stornierst.

Das gilt auch für nicht stornierbare Flüge. Einige Airlines bieten ihren Kunden besonders günstige Tickets an, mit der Voraussetzung, dass diese nicht storniert werden können. Ein Recht auf eine Rückerstattung der Ticketkosten hast Du hier also nicht, weil Du vertraglich auf Dein Kündigungsrecht verzichtet hast. Die Kosten für Steuern und Gebühren musst Du aber auch für solche Flugtickets zurückbekommen.

So stornierst Du einen Flug

Wenn Du Deine Ansprüche auf Erstattung geltend machen möchtest, musst Du einen Antrag bei der jeweiligen Fluggesellschaft stellen. Das kannst Du entweder über ein Formular auf der Website der Airline machen oder ganz einfach direkt bei uns.

Beachte bitte, dass für Flugtickets, bei denen bereits im Reisvertrag vereinbart ist, dass diese nicht storniert werden können, keine vollständige Erstattung zu erwarten ist. Die Steuern und Gebühren kannst Du jedoch zurückverlangen – und das sogar drei Jahre rückwirkend! Die Verjährungsfrist für eine Antragstellung liegt nämlich bei drei Jahren.

Muss ich Stornierungsgebühren zahlen?

Auch wenn einige Fluggesellschaften im Falle einer Stornierung Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren ergeben, musst Du diese nicht zahlen. Denn die Stornierungsgebühren benachteiligen Dich als Verbraucher, der schlicht seine Rechte wahrnimmt. (Mehr zum Thema Fluggastrechte erfährst Du hier.) Das sieht auch das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 12. August 2014, AZ. 5 U 2/12 so.

Flug stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung

Ob Du im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, ist für eine Flugstornierung und die anschließenden Entschädigungsansprüche nicht von Bedeutung. Denn bei der Stornierung eines Fluges ist es nicht notwendig Gründe anzugeben.

Eine Flugstornierung mit Reiserücktrittsversicherung bringt Dir leider nicht den gesamten Flugpreis wieder ein. Bei einer Reiserücktrittsversicherung müssen nämlich Rücktrittsgründe geltend gemacht werden, die in den Bedingungen klar geregelt sind. Um herauszufinden, ob einer der Gründe für Dich zutrifft, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen.