Mietpreisbremse

In den vergangenen Jahren gab es viele Mieterhöhungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt, insbesondere in Ballungsgebieten wie z.B. München. Deshalb gibt es seit dem 01.06.2015 das Gesetz zur Mietpreisbremse für die Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die Mietkosten beim Abschluss eines Mietvertrags maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Neubauten und modernisierte Wohnungen sind aufgrund der Modernisierungsumlage davon ausgeschlossen.

Was heißt Mietpreisbremse? Wann und wo gilt sie?

Die Mietpreisbremse wurde bis 2025 verlängert und regelt lediglich die Mietpreise für neu vereinbarte Mietverträge. Für die Regulierung von bestehenden Mietverhältnissen gibt es die Kappungsgrenze. Grundsätzlich ist die Mietpreisbremse bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsgebieten anwendbar. Ob die Wohnungsmärkte angespannt sind, beschließt das entsprechende Bundesland. Anbei findest Du eine Tabelle, die die betroffenen Bundesländer und dazugehörigen Gebiete und Städte mit Geltungszeitraum zeigt. Die Höhe der Vergleichsmiete kann aus dem Mietspiegel vor Ort entnommen werden.

Zusätzlich haben sich Union und SPD darauf geeinigt, dass ortsübliche Vergleichsmieten nicht mehr anhand der letzten vier, sondern der letzten sechs Jahre bestimmt werden sollen. Dadurch sollen Mietpreiserhöhungen stärker eingedämmt werden. Wenn Du an der Richtigkeit der vereinbarten Miete zweifelst, kannst Du Dich direkt an RightNow wenden.

Pärchen studiert den Mietvertag – Mietpreisbremse

Kann man die Mietpreisbremse umgehen?

Es gibt gesetzliche Ausnahmen für Neubauten und modernisierte Wohnungen. Seit der Modernisierungsumlage von 2001 dürfen Vermieter die Mietkosten bei Sanierungsmaßnahmen o.ä. um 11 Prozent erhöhen. Die Umlage wurde eingeführt, um Investoren zu motivieren neue Immobilien zu bauen und zu vermieten. Es gibt aber auch viele unethische Maßnahmen, um den Mietpreis einer Wohnung zu steigern. In der Praxis werden oft bereitgestellte Möbel, hohe Nebenkosten und falsche Quadratmeterzahlen angegeben, um den Mietpreis zu erhöhen. Auch die Mietpreisberechnung durch die sogenannte Indexmiete wird oft als Grund für eine Mietpreiserhöhung angeführt.

Die Indexmiete wird durch den Verbraucherindex berechnet. Sprich, steigen die durchschnittlichen Lebensunterhaltungskosten, darf auch die Miete erhöht werden. Das ist bei der Staffelmiete anders. Diese ist eine im Mietvertrag festgelegte regelmäßige Mieterhöhung für die Zukunft. Die Mietpreisbremse gilt auch für Staffelmietverträge und schützt den Mieter vor unverhältnismäßiger Mieterhöhung. Es lohnt sich also die Vertragsbedingungen genau zu überprüfen!