Anschlusszug verpasst

Meistens ist der Grund dafür, dass Du einen Anschlusszug verpasst eine Verspätung auf vorheriger Strecke. Das ist ärgerlich, besonders dann, wenn Du einen Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung oder die 1. Klasse bezahlt hast. In diesem Beitrag erklären wir Dir, welche Rechte Du geltend machen kannst und was Du dabei beachten solltest.

Anschlusszug verpasst: Wann bekomme ich eine Entschädigung?

Zuerst einmal musst Du eine gültige Fahrkarte für die jeweilige Fahrt haben. Wichtig ist außerdem, dass Du die Reise angetreten hast oder diese aufgrund eines verpassten Anschlusszuges nicht vollständig oder nur mit großen Einschränkungen unternommen werden konnte. Dann hast Du ein Recht auf eine Erstattung.

Kein Recht auf eine Entschädigung hast Du jedoch, wenn Du zu spät am Gleis warst und deswegen den Anschlusszug verpasst hast. Also dann, wenn Du durch eigenes Verschulden den geplanten Zug nicht bekommen hast.

Voraussetzungen für eine Entschädigung

Wenn Du einen Anschlusszug verpasst hast, hast Du in der Regel einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reiseverbindung. Generell gilt: Hast Du am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als einer Stunde, hast Du das Recht auf eine Entschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass der Reiseplan so erstellt wurde, dass Du unter zumutbaren Bedingungen die Anschlusszüge erreichen kannst.

Hast Du dennoch Deinen Anschlusszug verpasst, kannst Du ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielbahnhof mit einer Erstattung rechnen. Wenn Du für verschiedene Streckenabschnitte einzelne Tickets hast, musst Du beachten, dass Du nur für den jeweiligen Streckenabschnitt eine Entschädigung einfordern kannst. Denn jede einzelne Fahrkarte verkörpert einen einzelnen Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn und muss gesondert betrachtet werden.

Anschlusszug verpasst – was tun?

Der Zug, in dem Du gerade sitzt, hat bereits Verspätung und Du vermutest, dass Du Deinen Anschlusszug verpasst? Dann lass Dir am besten schon jetzt vom Zugbegleitpersonal die Verspätung bestätigen und frage nach einer Entschädigung. Diese kann als Bargeld, Gutschein oder als Kostenübernahme für andere Verkehrsmittel bis 80 Euro erfolgen. Auch wenn Du vorhast, einen alternativen Zug zu nutzen, solltest Du dies mit dem Zugpersonal absprechen und Dir entsprechende Belege ausstellen lassen.

Wenn es sich bei dem Anschlusszug um den letzten Zug des Tages handelt, muss die Bahngesellschaft außerdem die Kosten für eine Hotelübernachtung übernehmen.

Wichtig ist, dass Du entsprechende Beweismittel beim Bahnunternehmen vorlegen kannst. Das sind in erster Linie Deine gültige Fahrkarte, Belege zu Sitzplatzreservierungen und Aufschläge für die 1. Klasse sowie eine Bestätigung der Bahnmitarbeitenden über die Verspätung. Um Deinen Anspruch geltend zu machen, kannst Du das Fahrgastrechte-Formular nutzen und die jeweiligen Belege Deinen Unterlagen beifügen.

Diese Fristen solltest Du beachten

Wenn Du Deine Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises bei der Deutschen Bahn geltend machen möchtest, musst Du dies innerhalb eines Jahres tun. Dann läuft die Verjährungsfrist von einem Jahr ab. Am einfachsten ist es, wenn Du das Fahrgastrechte-Formular für Deinen Antrag nutzt. Außerdem kannst Du auch einen schriftlichen Antrag an das Bahnunternehmen schicken, dem Du Deine Fahrkarten und Belege beifügst.