Bahn-Verspätung Erstattung

Die Deutsche Bahn fährt täglich etwa 5.700 Personenbahnhöfe in Deutschland an. Kein Wunder, dass es da ab und an zu Verspätungen kommt. Tag für Tag verpassen die etwa 6 Millionen Passagiere, die täglich den Fern- und Nahverkehr der Deutschen Bahn nutzen ihre Anschlusszüge, kommen zu spät zur Arbeit oder verpassen einen wichtigen Arzttermin. Dass die Bahn dazu verpflichtet ist Verspätungen zu entschädigen, wissen die wenigstens. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wann Du einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises hast, wie Du Dein Recht geltend machen kannst und was Du beachten solltest.

Ab welcher Verspätung bekomme ich wie viel Geld zurück?

Deine Bahn hatte Verspätung und Du möchtest einen Antrag auf Entschädigung stellen? Wir erklären Dir, was Du dabei beachten musst. Zuerst kommt es darauf an, wie groß die Bahn-Verspätung ist. Bei Verspätungen unter 30 Minuten stellt die Bahngesellschaft nämlich grundsätzlich keine Erstattungen des Fahrkartenpreises aus. Sogar bei Zugverspätungen bis zu 60 Minuten ist das Bahnunternehmen laut Fahrgastrecht nicht verpflichtet, die Kosten für ein Ticket zu erstatten.

Anders sieht es bei Verspätungen ab einer Stunde aus. Hier kannst Du mit einer Erstattung von 25 % des Ticketpreises für eine einfache Fahrt rechnen. Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen Dir sogar 50 % des Ticketpreises zu.

Zeitkarten des Nahverkehrs, Quer-durchs-Land-Tickets, Schönes-Wochenende-Tickets sowie Länder-Tickets werden ab Verspätungen von 60 Minuten erstattet. Für Tickets der 1. Klasse gibt es 2,25 Euro, Tickets der 2. Klasse werden mit 1,50 Euro erstattet.

Wenn Du eine Zeitkarte des Fernverkehrs hast, kannst Du in der 1. Klasse mit einer Erstattung von 7,50 Euro und in der 2. Klasse mit einer Erstattung von 5,00 Euro rechnen.

Besitzer der BahnCard 100 haben bei einer Bahn-Verspätung das Recht auf eine Erstattung für Tickets in der 1. Klasse von 15 Euro und für Tickets in der 2. Klasse von 10 Euro.

Die maximale Erstattungssumme für Zeitkarten liegt bei 25 % des Ticketpreises. Die Erstattung erfolgt entweder als Bargeld oder als Gutschein. Kannst Du Deine Sitzplatzreservierung nicht wahrnehmen, ist diese vollständige zu erstatten. Auch den Aufschlag für die 1. Klasse bekommst Du komplett erstattet.

Zur Übersicht haben wir Dir alle Ansprüche nach Ticketart und Länge der Zugverspätung in einer Tabelle zusammengefasst.

Bahn-Verspätung: Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Um Deinen Anspruch auf eine Entschädigung geltend zu machen, brauchst Du die jeweiligen Beweismittel. Dazu gehören Deine zum Reisezeitpunkt gültigen Fahrkarten sowie Monatskarten- und Zeitkarten, Sitzplatzreservierungen, die BahnCard 100 und Online-Tickets. Am besten ist es, wenn Du Dir die Zugverspätung von der Bahngesellschaft am Abfahrtsbahnhof oder vom Zugbelgleitpersonal im Zug bestätigen und belegen lässt.

Bitte beachte, dass Erstattungen unter 4 Euro nicht erfolgen. Wenn Du viel mit der Bahn unterwegs sind, lohnt es sich aber Deine Tickets und Belege zu sammeln und gebündelt einzureichen. Achte darauf, dass Du die Verjährungsfrist von einem Jahr einhältst.