Carsharing

Carsharing und E-Scooter Versicherung – das Wichtigste zum Thema

Auch, wenn sich E-Scooter und Wagen in einem Carsharing-Programm zunächst nicht allzu stark leihen, so teilen sie sich viele Themen im Versicherungsbereich. Beides sind darüber hinaus Transportmittel, die als möglichst umweltfreundlich gelten. E-Scooter, da sie nicht nur kompakt, sondern auch elektrobetrieben sind und Carsharing-Wagen, da sie trotz CO-2-Ausstoß nicht nur von einer Einzelperson genutzt werden. Sie dienen vielmehr dem Pendeln oder Personen, die sporadisch flexibel sein müssen.

Darüber hinaus ist das Carsharing übrigens auch eine optimale Gelegenheit, um unfallfreie Zeiten zu sammeln und so die KFZ-Versicherungsprämie für Fahranfänger zu minimieren.

E-Scooter sind keine Motorroller

Beim E-Scooter handelt es sich um Elektrokleinstfahrzeuge. Man bezeichnet sie zwar auch als E-Roller oder Elektroroller, aber motorisiert macht sie das trotzdem nicht. Selbst das Wort Elektromotorroller ist für E-Scooter häufig in Gebrauch, was zu den Missverständnissen nur noch stärker beiträgt.

Da die kleinen Transportmittel allerdings über einen Antriebsmotor verfügen, gelten für sie ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen, wie es auch bei KFZ-Fahrzeugen der Fall ist. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (kurz eKFV) sieht dadurch eine Versicherungspflicht für E-Scooter vor. Damit eine gültige Versicherung nachgewiesen wird, muss am Gerät eine Plakette angebracht werden.

Aus diesem Grund dürfen elektrische Tretroller auch nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen benutzt werden. Du darfst diese ausschließlich auf Radwegen fahren. Es besteht allerdings weder eine Helm- noch eine Führerscheinpflicht, um die kleinen Transportmittel zu bewegen.

Für welche E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht?

Es gibt einige Faktoren, die ausschlaggebend dafür sind, dass ein E-Scooter versichert werden muss. Hierbei handelt es sich nicht um eine sogenannte „Und-Regelung“. Bereits ein zutreffender Umstand reicht aus, um die Versicherungspflicht zu erfüllen.

  • Mindestgeschwindigkeit 6 km/h, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung von 500 Watt (bei selbstbalancierenden E-Scootern 1.400 Watt)
  • Maximalbreite 70 cm, Maximalhöhe 140 cm, Maximallänge 200 cm
  • Maximalgewicht 55 kg
  • Verkehrssicherheit = Bremsen, Steuerung durch den Menschen möglich, Beleuchtungsanlage mit Reflektoren und Klingel

Welcher Versicherungsschutz gilt, wenn ich einen E-Scooter leihe?

Hier kommt es ganz darauf an, welche Versicherung der Verleiher dafür angemeldet hat. Für E-Scooter gibt es sowohl die reguläre Versicherungspflicht als auch Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen.

Bin ich versichert, wenn ich den E-Scooter beschädige?

Kommt es beim Einsatz eines E-Scooters zu einem Verkehrsunfall, gelten dieselben Vorschriften wie auch beim Autounfall. Es gilt also, den Verkehr abzusichern, Erste Hilfe zu leisten, den Notruf zu wählen und die Kontaktdaten unter den Unfallbeteiligten auszutauschen.

Bei Schäden kommt es darauf an, was genau passiert ist und vor allem, wer die Schuld daran trägt. Hast Du den Unfall verursacht, greift üblicherweise die Haftpflichtversicherung, welche für den E-Scooter abgeschlossen werden mussten. Kommt es dabei zu Personenschäden, deckt das die Krankenversicherung ab. Körperliche Einschränkungen, die durch den Unfall entstanden sind, werden jedoch meist nur durch eine private Unfallversicherung getragen.

Wie hoch hier ist die Selbstbeteiligung?

Kosten für die Reparatur oder auch den Ersatz des Gerätes musst Du vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern Du für den Unfall verantwortlich bist. Darüber hinaus gibt es in der Regel keine Selbstbeteiligung. Genauere Infos dazu entnimmst Du aber immer dem Mietvertrag bzw. den AGB des Anbieters.

Welcher Versicherungsschutz gilt bei einem Carsharing Auto?

Hier gibt es keinen Unterschied zur Nutzung eines privaten PKWs. Grundlegend genießt Du also denselben Versicherungsschutz, wie andere Fahrzeughalter in Deutschland. Auch hier gelten dieselben Bedingungen, wie im privaten Versicherungsbereich.

Bei grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsgeber die Möglichkeit, seine genauen Leistungen einzuschränken. Inwieweit diese gekürzt werden, hängt vom Grad des Verschuldens ab. So werden Faktoren, wie Vorsatz und das Fahren und Drogen- als auch Alkoholeinfluss berücksichtigt. Gerade diese drei Umstände können eine Kürzung von bis zu 100 Prozent bedeuten, sodass Du sämtliche Kosten tragen musst.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Auch hier gilt: Die genauen Höhen sind entweder dem Mietvertrag oder den AGB des Anbieters zu entnehmen. Hier gibt es zu variable Umstände, als dass man hier eine fixe Antwort geben könnte.

Die Angaben von Anbietern variieren hier zwischen 500 bis 1.500 Euro.

Muss ich vorher eine Versicherung abschließen, um Carsharing zu nutzen?

Eine eigene Versicherung ist nicht notwendig, denn die Fahrzeuge sind stets über den Halter abgesichert.

Einige Versicherungsanbieter geben Dir jedoch die Möglichkeit, eine spezielle Carsharingversicherung abzuschließen. Diese sorgt zum Beispiel dafür, dass ein etwaiger Selbstbehalt nicht bezahlt werden muss. Meist besteht hier eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nicht. Aber natürlich gilt auch hier, dass Du Dich vor Vertragsabschluss über die genauen Bedingungen erkundigen solltest. Das betrifft vor allem auch die Überschneidungen mit Leistungen des Anbieters, bei dem Du das Fahrzeug regelmäßig ausleihen wirst. Möglicherweise bietet der nämlich eine eigene Inhouse-Lösung mit gleichwertigem Umfang.