Motorradversicherung

Was Du über die Motorradversicherung unbedingt wissen musst

Der Führerschein ist bestanden, die erste Tour ist auch schon geplant. Das eigene Motorrad steht schon in der Einfahrt und das Wunschkennzeichen ist reserviert. Jetzt nur noch schnell eine Versicherung abschließen und schon kann die Fahrt losgehen. 

Unzählige verschiedene Versicherungsanbieter und Tarife, dazu noch die Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung gestalten die Auswahl aber schwierig.

Mit der Wahl der richtigen Versicherung lässt sich deutlich Geld sparen. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und muss immer vorhanden sein. Für Motorräder empfiehlt sich wegen der Diebstahlversicherung mindestens eine Teilkasko. Ob sich der höhere Beitrag einer Vollkaskoversicherung lohnt, kommt hauptsächlich auf die Fahrweise und das Alter des Motorrades an. 

Durch die Zulassung auf Familienangehörige oder Verwendung ihrer Schadensfreiheitsklasse kannst Du das meiste Geld sparen. Ein Saisonkennzeichen bietet ebenfalls ein hohes Einsparpotenzial, verhindert aber, dass das Motorrad an schönen Wintertagen zur Ausfahrt genutzt werden kann.

Viele weitere Informationen zu diesem Thema findest Du nachfolgend.

Braucht man für ein Motorrad eine Haftpflichtversicherung?

Im Pflichtversicherungsgesetz ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. In diesem Gesetz stehen auch die gesetzlichen Mindestdeckungssummen, also die Schadenshöhe, die mindestens versichert sein muss. Mit diesem Geld werden andere Verkehrsteilnehmer, die bei einem von Dir verursachten Unfall zu Schaden kommen, abgesichert. 

  • Personenschäden müssen mit mindestens 7,5 Millionen Euro, 
  • Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro 
  • und Vermögensschäden mit 50.000 Euro abgedeckt sein.

Hintergrund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass allein durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs schon eine potenzielle Gefährdung entsteht. Diese Gefährdung muss abgesichert sein.

Bei den aufgezählten Summen handelt es sich nur um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen. Prinzipiell sollte auf einen größtmöglichen Versicherungsschutz geachtet werden. Wenn die tatsächlichen Kosten die Versicherungssumme übersteigen, müssen sie vom Verursacher übernommen werden.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge leitet sich dadurch aus vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem zählen hierzu:

  • Alter des Versicherten
  • Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
  • jährliche Fahrleistung
  • Leistung des Fahrzeugs
  • Regionalklasse (Wo wird das Fahrzeug zugelassen)
  • Schadensfreiheitsklasse

Eigene Schäden sind bei selbst verschuldeten Unfällen nicht durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt gleichermaßen für Personen- wie auch Sachschäden.

Braucht man zusätzlich eine Teilkasko?

An diesem Punkt kommen Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen ins Spiel. 

Eine Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise Elementarschäden ab. Damit also solche, die durch Unwetter oder Hochwasser verursacht wurden. Auch bei Feuer (oder für Motorradfahrer besonders interessant bei Diebstählen) zahlt die Teilkaskoversicherung. 

Wildunfälle werden je nach Versicherung unterschiedlich reguliert. Standardmäßig sind nur Unfälle mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Füchse usw.) versichert. Manche Versicherer und Tarife decken auch Unfälle mit Haus- und Nutzvieh, also Rindern, Pferden, Schafen, aber auch Hunden und Katzen ab.

Kenne Deine Rechte

Die Vollkaskoversicherung deckt in erster Linie selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Aber auch Kosten, die durch Vandalismus oder Unfall mit Fahrerflucht entstehen, werden durch sie reguliert. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet zudem sämtliche Leistungen aus der Teilkasko. Sie ist die teuerste der drei Versicherungstypen, allerdings sind mit ihr auch die meisten Schäden abgedeckt. Vor allem bei neuen und neuwertigen Motorrädern macht eine Vollkaskoversicherung durchaus Sinn. 

Manche Anbieter versichern auch die Motorradbekleidung wie Helm und Motorradkombi. Das kann sich bei höherwertiger Ausrüstung lohnen. 

Für alle Versicherungen gilt: Wer grob fahrlässig handelt, bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Wie ist mein Motorrad versichert, wenn es auf der Straße steht?

Durch das Parken ändert sich nichts an der gewählten Versicherungsart. Wenn beispielsweise jemand das geparkte Motorrad beim Ausparken mit seinem PKW beschädigt und Fahrerflucht begeht, zahlt nur die Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Die eigene Haftpflicht oder Teilkasko zahlen in diesem Fall nichts.

Beim Parken zählen Motorräder laut Straßenverkehrsordnung als Kraftfahrzeuge. Das Abstellen an Fahrradständern oder auf Gehwegen ist verboten und zählt als Ordnungswidrigkeit. Viele Kontrolleure sehen aber vor allem in Städten mit Parkplatznot darüber hinweg.

Bei Parkplätzen, auf denen nur mit Parkscheibe geparkt werden darf, gilt dies auch für Motorradfahrer. Hier bietet sich eine Parkscheibe, mit Kabelbindern an den Lenker gehängt, an.

Wer beim Abstellen des Motorrads nicht auf den Untergrund achtet und die Maschine deswegen umkippt, der handelt fahrlässig. Wer zum Abstellen den Hauptständer nutzt, ist hier auf der sicheren Seite. 

Wer ist über eine Motorradversicherung als Fahrer versichert?

Wie auch beim KFZ gilt hier: All jene, die vom Versicherungsnehmer angegeben werden.

Bei der Auswahl des Versicherungstarifs lässt sich wählen, ob nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen wird oder ob noch andere Personen mit in die Versicherung aufgenommen werden. Hier gilt, je weniger Fahrer, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Versicherung die Zahlung eines Schadens ablehnen kann, wenn der Unfall durch einen nicht registrierten Fahrer verursacht wurde. Wenn also der Freund „nur mal kurz“ Probe fahren möchte und dabei einen Unfall verursacht, ist dieser nur mitversichert, wenn er davor gegenüber der Versicherung als berechtigter Fahrer angegeben wurde.