Ohne kleine Lackschäden kommt wohl niemand aus einem Verkehrsunfall heraus. Doch was, wenn Ihr Fahrzeug so sehr beschädigt ist, dass Du es nicht mehr nutzen kannst? Eine Autoreparatur dauert oft mehrere Tage. Du bist aber täglich auf Dein Auto angewiesen und willst für den Nutzungsausfall entschädigt werden. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie Du Deine Ansprüche geltend machen und was Du von der Versicherung erwarten kannst.
Wann steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?
Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Dir zu, wenn Dein Fahrzeug bei einem Unfall so sehr beschädigt wurde, dass Du es in diesem Zustand nicht mehr nutzen kannst. Damit Du eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Du bist nicht der Unfallverursacher und hast keine Teilschuld am Unfall
- Dein Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass Du es nicht mehr fahren kannst
- Es liegt ein Nutzungswille vor, d.h. Du würdest das Fahrzeug nutzen, wenn es nicht kaputt wäre
- Es liegt eine Nutzungsmöglichkeit vor, was bedeutet, dass Du das Fahrzeug nutzen könntest, wenn es nicht beschädigt wäre
Bitte beachte: Nach einem Unfall mit Fahrzeugschaden wird Dir von der Versicherung ein Ersatzwagen angeboten. Nur wenn Du diesen ablehnst, kannst Du eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen. Die Kosten für die Entschädigung bei Nutzungsausfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit
Damit Du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung hast, müssen sowohl ein Nutzungswille als auch eine Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Für den Beweis des Nutzungswillens musst Du klarmachen, dass Du das Fahrzeug auch wirklich nutzen würdest, wenn es nicht durch den Unfall zu Schaden gekommen wäre. Gute Gründe dafür sind, dass Du für Deinen Arbeitsweg auf das Auto angewiesen bist, Deine Kinder zur Schule bringen musst oder bereits einen Urlaub gebucht hast für den Du das Fahrzeug unbedingt brauchst.
Für die Nutzungsmöglichkeit musst Du beweisen, dass Du das Auto auch nutzen könntest. Liegst Du nach dem Unfall beispielsweise im Krankenhaus oder kannst aufgrund einer Verletzung vorerst nicht Autofahren, liegt eine Nutzungsmöglichkeit nicht vor. Auch wenn Du nach dem Unfall im Urlaub bist, liegt keine Nutzungsmöglichkeit vor. Jedoch kann die Nutzung Dritter hier eine Ausnahme sein. Wenn beispielsweise Dein Sohn regelmäßig das Auto nutzt, um zur Schule zu fahren oder Du Dir das Fahrzeug mit Deinem Partner teilst, ist eine Nutzungsmöglichkeit gegeben.
Wie lange steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?
Wie lange Dir eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht, ist rechtlich nicht geregelt. Eigentlich sollte die Entschädigung die ganze Dauer der Reparatur Deines Fahrzeugs gezahlt werden. Im Normalfall entschädigen die Versicherungen aber nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Unfall einen Nutzungsausfall. Du solltest also dafür sorgen, dass die Reparatur Deines Fahrzeuges so schnell wie möglich erfolgt, damit nicht weitere Kosten auf Dich zukommen. Wenn Du Dich zeitnah um eine Reparatur kümmerst, beweist dies ebenso Deinen Nutzungswillen.
Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?
Wenn Du einen Zweitwagen besitzt, steht Dir in der Regel keine Nutzungsausfallentschädigung zu. Es sei denn, das Fahrzeug wird von einer anderen Person genutzt und ist deshalb nicht für Dich verfügbar. Eine weitere Ausnahme besteht darin, wenn Du Deinen Zweitwagen nicht im selben Maße nutzen kannst wie Dein eigentliches Fahrzeug. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich bei Deinem Zweitwagen um einen Zweisitzer handelt, Du aber auf einen Viersitzer angewiesen bist, weil Du etwa Deine Kinder zur Schule bringen musst.