Unfallgutachten

Ein Unfall mit dem Auto ist immer eine nervenaufreibende Sache. Egal, ob Unfallverursacher oder Geschädigter, auf beide Seiten kommt ein hoher Aufwand zu, um die Folgen des Unfalls zu regulieren. Eine wichtige Voraussetzung für die möglichst korrekte Abwicklung der Forderungen aus den Folgen eines Verkehrsunfalls ist ein Unfallgutachten. Das Unfallgutachten fasst die entstandenen Schäden am Fahrzeug zusammen und berechnet die Kosten. Dabei werden auch Beschädigungen erkannt, die gerade bei kleineren Unfällen oftmals nicht mit einer einfachen Inaugenscheinnahme vor Ort zu erkennen sind. In der Praxis gilt: Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein professionelles Unfallgutachten, dass die Versicherer häufig auch zur Ermittlung der Kosten zur Schadensregulierung einfordern.

Wann sollte ein Unfallgutachten erstellt werden?

Ein Unfallgutachten wird nicht automatisch erstellt. Erst wenn ein Unfallbeteiligter oder dessen Kfz-Versicherung ein solches Gutachten anfordert, wird es durchgeführt. Bei Bagatellschäden wie beispielsweise oberflächlichen Kratzern im Lack oder auch bei einem abgefahrenen Außenspiegel wird ein separates Unfallgutachten in aller Regel nicht erforderlich sein. Dann reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt oder die Werkstattrechnung aus, um den Schaden zu regulieren, sofern dieser unstrittig auf den Unfall zurückzuführen ist und der Schädiger klar definiert werden kann.

Schwieriger wird es bei größeren Schäden am Fahrzeug, die auch mit verdeckten Schäden einhergehen können. So kann bei einer abgefallenen Stoßstange auch die Beleuchtung des Fahrzeugs beschädigt sein, die Stoßfängerträger sind hinüber und nicht selten sind auch Schäden an der Fahrzeuggeometrie Folgen eines Unfalls. Diese lassen sich nicht einfach so erkennen, so dass die Beauftragung eines unabhängigen Unfallgutachters die gute Empfehlung ist.

Ein Unfallgutachten dient zum einen der Ermittlung der Schadenshöhe und der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeuges, andererseits kann ein Unfallgutachten auch ein wesentliches Beweismittel zur Bewertung des Unfallherganges sein und damit auch Beweiswert bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen haben. Deshalb sollte ein Unfallgutachten immer dann erstellt werden, wenn mehr als nur oberflächliche Schäden zu begutachten sind, der Unfallhergang unklar ist oder weitere Schäden zu befürchten sind.

Wer wird mit dem Unfallgutachten beauftragt?

Die beste Empfehlung für eine professionelle Unfallbegutachtung ist ein unabhängiger Sachverständiger im Automobilbereich. Diese Gutachter haben eine umfangreiche Erfahrung bei der Begutachtung von beschädigten Fahrzeugen, können den Unfallhergang rekonstruieren und sind nicht an Versicherungen oder Hersteller gebunden. Damit lassen sich neutrale aber auch aussagekräftige Gutachten über die vorgefundenen Schäden und die Höhe der Kosten in der Schadensregulierung erwarten. Diese Gutachten sind für viele Versicherer die Grundlage für die Schadensregulierung im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Eine klare gesetzlich geregelte Frist, in der ein Schadensgutachten zu erstellen ist, gibt es nicht. Grundsätzlich empfohlen wird jedoch, das Unfallgutachten in jedem Fall vor einer Reparatur des Unfallschadens anfertigen zu lassen. Darüber hinaus gelten die Fristen der Versicherer, die eine Unfallmeldung innerhalb einer Woche bei der eigenen Versicherung und innerhalb von zwei Wochen gegenüber der gegnerischen Versicherung vorsehen.