Wertminderung

Das steht Dir nach einem Verkehrsunfall zu

Auch wenn Du Dein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren lässt, bleibt immer noch ein Restschaden. Bei einem Verkauft bekommst Du für ein Unfallfahrzeug längst nicht dieselbe Summe wie für ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallschaden. Um diese Lücke zu schließen, steht Dir ein finanzieller Ausgleich in Form einer Wertminderung zu. Wann Du Anspruch auf eine Wertminderung hast und wie die Berechnung erfolgt, erklären wir Dir in diesem Beitrag.

Gilt die Wertminderung für alle Fahrzeuge?

Grundsätzlich gilt eine Wertminderung für alle Fahrzeuge mit repariertem Unfallschaden. So die Theorie. In er Praxis sieht es nämlich ganz anders aus. Das Deutsche Verkehrsgericht hat einige Richtlinien entwickelt, anhand deren entschieden wird, ob eine Wertminderung beansprucht werden kann oder nicht.

Eine Wertminderung kommt nicht in Frage, wenn

  • Das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs über fünf Jahre zurückliegt. Hier soll der hinterbliebene Restschaden nach einer Reparatur den Verkaufspreis des Fahrzeuges nicht mehr negativ beeinflussen
  • Der Kilometerstand des Fahrzeuges 100.000 Kilometer übersteigt. In diesem Fall soll das Auto schon sehr abgenutzt sein, dass eine Wertminderung nach einem Verkehrsunfall nicht mehr in Frage kommt
  • Ein kleiner Schaden vorliegt, wie zum Beispiel Parkrempler oder Lackkratzer, der mit einfachen Mitteln behoben werden kann – und zwar so, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist
Kontrolle eines Kfz-Schadens

Wie wird eine Wertminderung berechnet?

Die Summe einer Wertminderung ist ein fiktiver Wert, der dadurch bestimmt wird, welchen Wertverlust das Auto im Falle eines Verkaufes haben würde. Ein Unfallfahrzeug kann bekanntermaßen nicht zum selben Preis erkauft werden, wie ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallschaden. Die Wertminderung setzt sich aus dem Minderwert (in Prozent) der Summe vom Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten zusammen. Als Anhaltspunkt für die Berechnung einer Wertminderung für ein Unfallauto kann folgende Tabelle herangezogen werden.

Beachte, dass diese Werte lediglich eine grobe Übersicht bieten. Wenn das Auto zuvor bereits einen Unfallschaden hatte oder vor dem Unfall in einem schlechteren Allgemeinzustand war als vergleichbare Fahrzeuge, kann die Summe der Wertminderung von den Richtwerten abweichen.

Für unsere Beispielrechnung orientieren wir uns aber nun an dieser Tabelle. Ein Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 20.000 Euro wurde für 2.000 Euro repariert. Das Auto befindet sich im zweiten Jahr nach Erstzulassung, die Wertminderung wird also gemäß Tabelle mit 4 % berechnet. So beträgt die Summe der Wertminderung, mit der der Schaden auszugleichen ist, 880 Euro.