Reiserecht

Das Deutsche Reiserecht

Der Tourismus zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Gerade deshalb ist es so essentiell, dass der Verbraucher durch gezielte Gesetze und Vorschriften geschützt ist. Diese sind im BGB aufgeführt.

Das deutsche Reiserecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern befasst. Das Reiserecht ist deswegen so wichtig, weil es den Verbraucher umfassend schützt und in Fällen von Reisemängeln, reisebedingten Schäden oder Pflichtverletzungen der Reiseveranstalter schützt. Es basiert auf dem wichtigsten Bestandteil des Reiserechts: auf dem Reisevertrag. Dieser hält fest, ob es sich um eine Individualreise, Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen handelt. Hierbei sind vor allem Aspekte wie der Schadensersatz, Reisemängel, Minderungs-, und Aufwendungsersatzansprüche und Kündigungs,- und Reiserücktrittsrechte enthalten und abgedeckt.

Wer ist der richtige Ansprechpartner in puncto Reiserecht?

Solltest Du mal in der Situation sein, dass Du vom deutschen Reiserecht Gebrauch machen musst, ist der richtige Ansprechpartner ein Muss. Für diese Angelegenheiten gibt es Anwälte, die sich auf das Reiserecht spezialisiert haben und Dir somit professionell zur Seite stehen können. Die Anwaltskosten übernimmt beim Großteil der Fälle der Reiseveranstalter / das Personenbeförderungsunternehmen (zum Beispiel die Airline).

Auch wir, RightNow, legen unseren Fokus auf die konsequente Durchsetzung des Verbraucherschutzes beim Reiserecht. Möchtest Du zum Beispiel einen Flug stornieren oder Deinen Corona-Reisegutschein gegen Bargeld einlösen, findest Du auf unserer Homepage das dementsprechende Portal mit allen Lösungen und Antworten für Deine Probleme.

Reiserechte bei Pauschalreisen

Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen, beispielsweise einem Flug und einem Hotel. Auch Kreuzfahrten oder Tagesreisen, die einen Preis von 500 Euro überschreiten zählen als Pauschalreise. Für eine Pauschalreise gelten verschiedene Reiserechte und Richtlinien, unter anderem die Berücksichtigung einer Preishebung seitens des Reiseveranstalters von höchstens 8% (Kerosinpreise steigen, etc.) und den Anspruch auf Preissenkung, wenn Kraftstoffpreise fallen sollten. Klärt der Reiseveranstalter Dich vor Beginn einer Reise nicht über eine Visumspflicht oder andere Reiserechte auf und Du kannst deswegen Deinen Urlaub nicht antreten, haftet die Reiseorganisation. Ebenso kannst Du von Deinem Reiseveranstalter die unverzügliche Behebung von Mängeln und nicht oder schlecht erbrachten Leistungen, die vom vertraglich vereinbarten Rahmen abweichen, einfordern. 

Solche Reisemängel solltest Du in jedem Falle umgehend dem Reiseunternehmen melden und schriftlich bestätigen lassen. Diese Vorgehensweise ist sehr wichtig für die Geltendmachung Deiner Ansprüche. Die Frist hierfür beträgt zwei Jahre. 

Reiserechte bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Sollte der Pauschalreiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent gehen, erhältst Du Dein Geld zurück. Hast Du die Reise bereits angetreten, ist Deine Heimreise abgedeckt. Betrifft die Zahlungsunfähigkeit eine Airline oder ein Hotel muss der Reiseveranstalter auf eigene Kosten eine Flug-, oder Unterkunfts-Alternative buchen.

Reiserechte bei der Stornierung einer Pauschalreise

Möchtest oder kannst Du Deinen Urlaub nicht antreten, darfst Du Deine Buchung bis zum Abreisetag zwar stornieren, hierbei fallen aber oftmals Stornierungsgebühren an. Bei Online-Buchungen gilt kein 14-tägiges, kostenloses Widerrufsrecht! Du hast allerdings die Möglichkeit Deine Reise auf eine andere Person übertragen zu lassen. Dies muss bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt dem Reiseveranstalter gemeldet werden (die Frist kann eventuell abweichen). Bei Aufhebung einer Reise muss der Veranstalter Dir innerhalb von 14 Tagen Dein Geld zurückerstatten und folgende Informations-Fristen einhalten:

  • 20 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
  • 7 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von zwei – sechs Tagen
  • 2 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

Zusätzlich muss das Reiseunternehmen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen übernehmen, wenn Pauschalreisende aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht nach Hause befördert werden können.

Reiserecht bei Individualreisen

Eine Individualreise ist eine Reise, die Du als Urlauber frei nach Deinem Belieben zusammenstellst und selbst buchst. Flüge, Hotels und Ausflüge werden hierbei nach und nach und erst vor Ort gebucht. Somit bist Du zwar um einiges flexibler, dennoch ist mit einer Individualreise meist mehr Aufwand verbunden. Außerdem kommen bei einer Individualreise in der Regel mehr Verträge zu Stande als bei Pauschalreisen, die hier nicht von einem Reiseveranstalter, sondern von Dir selbst abgeschlossen werden. Demzufolge tritt im Sinne des BGB kein einziger Reisevertrag in Kraft. Daher gilt es abweichende Grundsätze des Reiserechts und der Haftungsbestimmungen zu beachten. Bei schlechter, mangelnder oder fehlender Leistung gilt nicht wie sonst die Prospekthaftung, sondern Ansprechpartner ist der Vertragspartner direkt. Dazu hast Du normalerweise keine Möglichkeit, Ersatzreisende anzugeben, solltest Du selbst die Reise kurzfristig nicht antreten können. Sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU musst Du Dich zudem immer nach den AGB und den vertraglichen-festgehaltenen Richtlinien des Vertragspartners richten. Dies ist vor allem für Haftungsfragen oder gar Schadensersatz relevant.