Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein Sachschaden am Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall ist immer ärgerlich – vor allem, wenn Dein Auto so sehr beschädigt wurde, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorherrscht. Was Du in diesem Fall tun kannst und wie viel Geld Du von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erwarten hast, liest Du in diesem Beitrag.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur des Fahrzeuges zwar möglich, jedoch – wie der Name schon verrät – nicht wirtschaftlich. In diesem Fall sind die Reparaturkosten also höher als der Wiederbeschaffungswert.

Auch wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt, ist sie trotzdem eine Option. Die Versicherung kommt für die Kosten auf, vorausgesetzt sie übersteigen den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30%.

Anders verhält es sich bei einem technischen Totalschaden. In diesem Fall ist eine Reparatur nicht mehr möglich, da das Auto beim Unfall zu stark beschädigt wurde. Der Restwert des Fahrzeugs liegt hier bei 0 Euro.

Wer kann einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellen?

Rein fachlich kann jede Kfz-Werkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden an Deinem Fahrzeug diagnostizieren. Damit dieser aber von der Haftpflichtversicherung akzeptiert wird, muss der Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt werden. Als Unfallgeschädigter steht es Dir zu, den Gutachter selbst auszuwählen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Stellt ein Sachverständiger einen wirtschaftlichen Totalschaden fest, handelt es sich dabei um einen Schätzwert, der von mehreren Faktoren abhängig ist. So spielt es beispielsweise es Rolle, ob es sich bei dem Auto um ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug handelt oder nicht. Auch der Kilometerstand ist für den Schätzwert von Bedeutung, ebenso wie die Sonderausstattung. Anhand dieser Kriterien macht der Gutachter sich ein Bild von dem geschädigten Auto und stellt eine Schätzung der Reparaturkosten auf.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Die 130 Prozent Regel

Wie bereits erwähnt, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens für die Kosten der Reparatur aufkommen, wenn diese Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen. Möchtest Du nach einem unverschuldeten Unfall aber Deinen Wagen behalten, kannst Du also unter Umständen die sogenannte 130 Prozent Regel in Anspruch nehmen. Diese schützt das Interesse des Geschädigten, seinen Besitz und sein Vermögen zu erhalten. Damit die 130 Prozent Regel eintritt, dürfen jedoch die Kosten für eine Instandsetzung maximal 30 Prozent über den Kosten für eine Wiederbeschaffung liegen. Trifft dies zu, kannst Du Dein Auto für den Betrag reparieren lassen – und zwar zu einem Wert bis zu 130 Prozent der Wiederbeschaffungskosten. Liegen die Reparaturkosten allerdings über der Grenze von 130%, übernimmt die Versicherung maximal die Kosten, die der Wiederbeschaffungswert verkörpert.