Nicht nur in der Reisebranche bereitet das Coronavirus und die damit verbundenen Beschränkungen Unternehmen finanzielle Sorgen, auch Veranstalter von Konzerten, Kultur- und Sportevents bangen um ihre Umsätze.
Ein Gesetzesentwurf soll Veranstalter und Verbraucher schützen
Um Veranstalter vor einer finanziellen Katastrophe zu bewahren, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Mit dem Gesetzesentwurf sollen aber nicht nur Veranstalter von Musik- und Sportveranstaltungen und Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen geschützt werden, sondern auch die Verbraucher. Diese verlieren nämlich bei einer möglichen Insolvenz ihre Erstattungsansprüche.
Die Coronakrise bedroht Kultur- und Freizeiteinrichtungen
In dem Gesetzesentwurf wird festgelegt, dass Veranstalter ihren Kunden anstelle einer Erstattung Gutscheine in Höhe des Ticketpreises ausstellen dürfen. Diese können dann entweder beim Alternativtermin oder für eine andere Veranstaltung eingelöst werden.
Gleiches gilt für Betreiber von Freizeiteinrichtungen. Museen beispielweise sind dazu berechtigt, Besitzern von Jahreskarten einen Gutschein auszustellen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Kultur- und Freizeitangebote und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze zu schützen.
Gutscheine in der Reisebranche
Auch in der Reisebranche werden aktuell häufig Gutscheine anstatt Erstattungen ausgestellt – das ist aber nicht rechtes und Du hast immer einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reise- oder Flugpreises. Mit RightNow kannst Du schnell und unkompliziert Dein Recht geltend machen.
Lies hier zu diesem Thema auch unsere Blogbeiträge Gerichtsverhandlungen in Zeiten von Corona und Corona Update: Reiserecht