Kündigung wegen falscher Angaben in der Selbstauskunft

Das Ausfüllen einer Selbstauskunft steigert die Chancen, die gewünschte Wohnung zu bekommen. Trotzdem tun sich einige Mieter schwer, dem Vermieter oder der Hausverwaltung blind solch wichtige und persönliche Daten zu geben.

Wer es bei der Selbstauskunft mit der Wahrheit nicht ganz so ernst nimmt, kann in einigen Fällen eine fristlose Kündigung bekommen, also eine Kündigung wegen falscher Angaben in der Selbstauskunft. Aber nicht jede Schwindelei in der Selbstauskunft bedeutet gleich eine Beendigung des Mietverhältnisses. Manche Fragen sind nämlich gar nicht erst erlaubt. Dann ist es kein Problem ein wenig zu flunkern. Der Vermieter darf Euch nämlich nicht nach allzu persönlichen oder für das Mietverhältnis nicht relevanten Angelegenheiten fragen.

Welche Fragen sind in der Selbstauskunft erlaubt?

Wenn ihr skeptisch seid, die Fragen in der Selbstauskunft zu beantworten, haben wir hier erst einmal eine Übersicht für Euch, welche Fragen überhaupt erlaubt sind. So habt Ihr einen Eindruck, welche Fragen im Mieterfragebogen auf Euch zu kommen können.

In erster Linie dient die Selbstauskunft dem Vermieter oder der Hausverwaltung dafür, Eure persönlichen Daten zu sammeln und einen groben Überblick über Eure finanziellen Möglichkeiten zu bekommen. Deshalb sind die Standardfragen neben Angaben zu Name, Anschrift etc.  jene nach dem Beruf, dem Angestelltenverhältnis und dem monatlichen Gehalt.

Fragen, die jedoch nichts in der Selbstauskunft zu suchen haben, sind jene nach sehr persönlichen Dingen, wie eine Schwerbehinderung, Familienplanung, psychische Leiden oder Vorstrafen.

Sollten diese Fragen trotzdem in der Selbstauskunft auftauchen, müsst Ihr diese natürlich nicht beantworten oder könnt bei diesen Fragen ruhigen Gewissens flunkern.