Wie kündige ich meinen Mietvertrag?
Ob Mieter oder Vermieter – bei der Kündigung eines Mietvertrags gibt es einige Dinge zu beachten. Man unterscheidet zwischen Kündigungsfristen für befristete und unbefristete Mietverträge. Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Vertraglich darf eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, während eine Verlängerung der Kündigungsfrist nicht vereinbart werden darf. Außer es wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart. In diesem Fall, darfst Du erst nach Ablauf der festgelegten Mindestmietdauer kündigen.
Wirksam wird die Kündigung dann, wenn der Vermieter die Kündigung schriftlich erhält. Im Detail heißt das, wenn Du am 31. Dezember ausziehen möchtest, dann ist der Stichtag für das Einreichen der Kündigung der dritte Werktag im Oktober. Dabei gilt ein Samstag als Werktag. Ausnahme: Ist der dritte Tag ein Samstag, dann darf bis Montag noch die Kündigung eingereicht werden. Jedoch ist das die einzige Ausnahme. Alles was nach dem Dritten eines Monats eingereicht wird, gilt erst für den nächsten Monat.
Welche Fristen gelten bei der Kündigung eines Mietvertrags?
Bei befristeten Mietverträgen ist eine Kündigung erst nach der vertraglich festgelegten Laufzeit möglich. Die Kündigung von unbefristeten Mietverträgen unterscheidet zwischen fristgemäßen (ordentlichen) und fristlosen (außerordentlichen) Kündigungen.