Mahngebühren

Wer kennt es nicht? Kaum ist das begehrte Teil aus dem Online-Shop bei einem angekommen, ist die beiliegende Rechnung schnell vergessen. Kurze Zeit später flattert dann die erste Mahnung ins Haus, die zusätzlich zum Kaufpreis auch noch Mahngebühren auflistet. Doch bist Du als Verbraucher verpflichtet diese auch zu zahlen bzw. darf der Gläubiger überhaupt Mahngebühren berechnen? Wir sagen es Dir.

Sind Mahngebühren rechtens?

Nein, Mahngebühren sind unzulässig und Du musst nur die tatsächlichen Kosten einer Mahnung zahlen.

Viele Einzelhändler oder Online-Shops rechnen aber damit, dass Verbraucher die Mahngebühren zahlen, aus Angst vor weiteren Zahlungen oder größeren Konsequenzen. Dass aber schon Mahnkosten von 2,50 Euro zu hoch sind ist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegründet.

Muss man Mahngebühren bezahlen?

Wie bereits erwähnt, ist die Forderung von Mahnpauschalen unzulässig. Wenn Du die Mahngebühren also nicht zahlst, musst Du nicht Konsequenzen wie eine schlechte Bewertung bei der Schufa fürchten. Hast Du die Mahnkosten bereits gezahlt, kannst Du diese sogar zurückfordern – und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Zahlungsfristen für Rechnungen

Prinzipiell gilt, dass die Zahlungsfrist immer zwischen dem Anbieter und Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung individuell geregelt werden sollte. Jedoch muss die Zahlungsfrist angemessen sein. Ist sie dies nicht, ist die Zahlungsfrist unwirksam, der Käufer muss sich nicht daran halten bzw. gerät nicht direkt in Zahlungsverzug.

Rechnungen, in denen die Zahlungsfrist innerhalb der nächsten 14 Tage liegt, sind zulässig. Enthalten Rechnungen aber die Klausel „sofort nach Lieferung zahlbar“ ist dies unwirksam.

Auch wenn das Fälligkeitsdatum für die Zahlung bereits in der Rechnung festgelegt ist, kann und sollte eine Mahnung ausgestellt werden. Wie immer gibt es hier aber eine Ausnahme: Steht in der Rechnung ausdrücklich geschrieben, dass der Käufer bzw. der Verbraucher 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug gerät, ist keine Mahnung erforderlich.