Falsche Rechnung

Widerspruch einlegen

Du hast eine falsche Rechnung erhalten, die Du selbstverständlich nicht bezahlen möchtest? Die knappe Zahlungsfrist zwingt Dich zu einem schnellen Handeln. Wie Du Widerspruch gegen eine falsche Rechnung einlegen kannst und was es dabei zu beachten gilt, erfährst Du hier.

Widerspruch einlegen, aber schriftlich

Damit Du auf der sicheren Seite bist, solltest Du einer fehlerhaften Rechnung immer schriftlich widersprechen. Nur so kannst Du Deinen Widerspruch im Nachhinein auch wirklich beweisen. Lass Deinen Widerspruch dem Unternehmen nachweisbar zukommen, wie beispielsweise über ein Einschreiben.

Der schriftliche Widerspruch gegen eine fehlerhafte Rechnung hat für Dich folgende Vorteile:

Hinweis auf Fehlerhaftigkeit

Mit dem schriftlichen Widerspruch informierst Du den Vertragspartner über eine fehlerhafte Rechnung und über die Tatsache, dass Du nicht bereit bist diese zu begleichen. Verzichtest Du ohne einen Widerspruch auf die Zahlung, kann der Partner Deine Entscheidung nicht nachvollziehen und Du kannst in einen Zahlungsverzug geraten.

Forderung gilt als bestritten

Mit dem Widerspruch gilt die Forderung als bestritten. Das hat den Vorteil, dass bestrittene Forderungen in der Regel nicht an Inkassodienstleister weitergegeben werden, weil diese meist nur unbestrittene Forderungen annehmen dürfen. Für die Forderung darf folglich auch keine Mahnung verschicken werden.