Alles Wissenswerte rund um das Thema Nebenkostenabrechnung
Dieses Schreiben wird meist nicht gerade mit großer Freude entgegengenommen: die Nebenkostenabrechnung. Denn meist bedeutet das Eintrudeln der Abrechnung eine Nachzahlung – selten nur eine erhoffte Gutschrift.
Das Interessante hierbei: Etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Wir sagen Dir, wie Du Fehler in der Abrechnung erkennst und was Du dann unternehmen kannst.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Nicht alle Kosten darf der Vermieter auf seine Mieter umlegen und deshalb haben beispielsweise einmalig oder unregelmäßig Kosten auch nichts in Deiner Nebenkostenabrechnung zu suchen. Stellt Deine Vermieterin also die Kosten für Reparaturarbeiten nach einem Sturm in der Nebenkostenabrechnung auf, kannst Du Dir sicher sein, dass die Abrechnung fehlerhaft ist. Denn per Definition umfassen Betriebskosten nur jene Kosten, die regelmäßig anfallen. Das sind demnach laufende Kosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.
Was Du hierbei wissen solltest ist, dass Dein Vermieter aber Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen darf, die zwar selten, aber dennoch regelmäßig anfallen. Das eben erwähnte Beispiel einer Reparatur nach einem Sturm, entspricht unregelmäßig anfallenden Kosten. Arbeiten, die aber nur einmal im Jahr, dabei aber verlässlich einmal im Jahr anfallen, gehören zu regelmäßigen Kosten, die Deine Vermieterin auf Euch Mieter umlegen darf.
Damit Du einen besseren Überblick über umlagefähige Nebenkosten hast, haben wir Dir hier die wichtigsten Kosten aufgelistet:
- Grundsteuer
- Kosten für Haftpflicht- und/oder Gebäudeversicherungen
- Heizkosten
- Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
- Gebühren für Abwasser
- Gebühren für die Müllabfuhr
- Straßenreinigungskosten
- Reinigungskosten des Schornsteins
- Kosten für einen Hausmeister und/oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
- Kosten für einen Aufzug
- Hausbeleuchtung
- Kosten für Kabel- oder Antennenfernsehen
- Falls vom Vermieter zur Verfügung gestellt: Kosten für Waschmaschine und Trockner
- Sonstige Betriebskosten
Der Punkt „Sonstige Betriebskosten“ ist ganz schön schwammig. Deswegen muss die Vermieterin diese Kosten auch explizit im Mietvertrag erklären. Alle Kosten, die nicht in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu finden sind, müssen extra vereinbart werden. Zu sonstigen Betriebskosten können zum Beispiel die Betriebskosten einer Sauna gehören. Sind die sonstigen Betriebskosten in Deinem Mietvertrag nicht genauer erläutert, ist die Abrechnung ungültig und Du hast das Recht der Zahlung zu widersprechen.