Welche Rechte hast Du als Fahrgast der Bahn?
Seit 2007 sind die Fahrgastrechte für Passagiere in der Europäischen Union klar geregelt. Die EU-Bahngastrechte-Verordnung legt fest, welche Rechte Fahrgäste bei Verspätungen oder Ausfällen der Bahn haben. Wir haben diese Rechte für Dich zusammengefasst und sagen Dir, was Du machen kannst, wenn Deine Bahn zu spät gekommen oder ausgefallen ist.
Für wen gelten die Fahrgastrechte?
Die Fahrgastrechte gelten für alle Bahnreisenden innerhalb der Europäischen Union. Bei der Deutschen Bahn fallen außerdem auch Fahrten mit IC Bussen sowie Kombinationen aus IC Bus und Bahnfahrt unter die Fahrgastrechte. Bahngäste mit einer gültigen Fahrkarte können bei Verspätungen oder Zugausfällen ihre Rechte gemäß der Fahrgastrechte der Bahn geltend machen. Du hast das Recht auf Erstattungen oder vom Beförderungsvertrag, denn jeder Fahrgast mit dem Kauf eines Tickets mit der Bahn eingeht, zurückzutreten.
Ab welcher Bahnverspätung Du wie viel Geld zurückbekommst, ist in den Fahrgastrechten eindeutig geklärt. Eine Verspätung unter 30 Minuten wird grundsätzlich nicht entschädigt. Selbst bei Verspätungen bis zu einer Stunde, ist das Bahnunternehmen nicht verpflichtet, Dir die Kosten für Dein Zugticket zu erstatten. Ab einer Verspätung von 60 Minuten und mehr wird es aber dann für Fahrgäste interessant. Für eine einfache Fahrt kannst Du bei einer einstündigen Verspätung 25 % des Ticketpreises zurückfordern. Bei Verspätungen ab zwei Stunden steht Dir die Hälfte des Ticketpreises zu.
Für Zeitkarten des Nah- und Fernverkehrs sowie für Besitzer der BahnCard 100 sind die Erstattungssummen genau geregelt, wie Du dieser Tabelle entnehmen kannst. Bitte beachte, dass die maximale Erstattung für Zeitkarten bei 25 % des Ticketpreises liegt. Du kannst die Erstattung entweder als Bargeld bekommen oder Dir einen Gutschein ausstellen lassen. Die Deutsche Bahn erstattet erst Beträge ab 4 Euro. Solltest Du diesen Wert nicht erreichen, lohnt es sich Tickets zu sammeln und gebündelt einzureichen.
Fahrgastrechte der Bahn bei Zugausfall
Besonders ärgerlich ist es, wenn der Zug nicht nur zu spät kommt, sondern gleich komplett ausfällt. Auch in diesem Fall kannst Du Deine Fahrgastrechte bei der Bahn geltend machen. Gilt Dein Reiseweg trotz eines Zugausfalls jedoch nach wie vor als zumutbar und möglich, bekommst Du nicht den vollen Ticketpreis erstattet, auch wenn Du Dein Ticket für den entsprechenden Zug nie einlösen konntest. Jedoch kannst Du auch hier eine Gesamtverspätung geltend machen. Kommst Du mit einem alternativen Zug mehr als eine Stunde später als geplant am Zielbahnhof an, kannst Du 25 % des Ticketpreises zurückfordern. Bei einer Verspätung ab zwei Stunden kannst Du schon 50 % erstattet bekommen. Kannst Du eine Sitzplatzreservierung oder die gebuchte 1. Klasse im Alternativzug nicht wahrnehmen, bekommst Du dafür die kompletten Kosten erstattet.
Wird Deine Reise aber aufgrund des Zugausfalls und die dadurch entstandene Verspätung sinnlos oder unzumutbar, hast Du einen Anspruch auf die Kostenerstattung für die Rückreise. Auch wenn Du auf alternative Beförderungsmittel setzen musst, um pünktlich am Ziel anzukommen, kannst Du gemäß der Fahrgastrechte auf eine Erstattung hoffen – die maximale Erstattungssumme liegt hier bei 80 Euro. Hierbei solltest Du aber beachten, dass Du die Kosten für ein alternatives Beförderungsmittel nur zurückverlangen kannst, wenn die Bahn am Bahnhof nicht selbst für einen Weitertransport mit eigenen Mitteln gesorgt hat – also zum Beispiel Ersatzbusse bereitgestellt hat, die Dich zum Zielbahnhof bringen.
Handelt es sich bei dem ausgefallenen Zug um die letzte Verbindung des Tages, bleibt Dir oft nichts anderes übrig, als die Nacht in einem Hotel zu verbringen und Deine Reise am nächsten Tag fortzusetzen. Die entstandenen Hotelkosten kannst Du von der Bahn zurückbekommen.