Zugausfälle

Diese Rechte hast Du

Es passiert immer im denkbar unpassendsten Moment: Der Zug fällt aus. Sie verpassen ein wichtiges Meeting, kommen viel zu spät zum Vorstellungsgespräch oder kommen gar nicht mehr von der Stelle, weil das der letzte Zug für diesen Tag war. Das ist ärgerlich, aber zum Glück hast Du einen Anspruch auf eine Erstattung. Wie Du diesen geltend machst und was Du von der Bahn zu erwarten hast, sagen wir Dir in diesem Beitrag.

Was tun bei Zugausfall?

Den Fahrgastrechten für Deutschland und Europa entsprechend haben Passagiere im Falle eines Zugausfalls das Recht auf eine Erstattung ihres Ticketpreises. Denn in dem Moment, in dem Du eine Fahrkarte kaufst, gehst Du einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag mit dem Bahnunternehmen ein. Fällt der Zug aus, kannst Du von diesem Vertrag zurücktreten und eine vollständige Erstattung der Kosten beantragen. Oftmals hast Du sogar gar keine andere Wahl, zum Beispiel dann, wenn es sich um den letzten Zug des Tages handelt. In einem solchen Fall verliert der Vertrag seine Gültigkeit, da die zugesicherte Fahrt nicht stattfinden kann. Dann hast Du die Möglichkeit, den kompletten Kaufpreis zurückzuverlangen.

Unbedingt empfehlenswert ist, sich den Zugausfall vor Ort von Mitarbeitern der Bahngesellschaft bestätigen zu lassen. So bekommst Du direkt die entsprechende Bestätigung, die das Durchlaufen des Entschädigungsanspruches vereinfacht.

Welche Rechte habe ich bei einem Zugausfall?

Wie kannst Du Deine Rechte geltend machen, wenn Dein Zug ausgefallen ist? Am besten ist es, wenn Du eine Entschädigung über das Fahrgastrechte-Formular bei der Deutschen Bahn beantragst. Das Formular bekommst Du kostenlos entweder beim Zugbegleitpersonal, bei DB Mitarbeitern am Bahnhof, im Internet oder ganz einfach direkt hier. Wir haben alle erforderlichen Formulare für Dich bereitgestellt. Im Falle eines Antrags auf Entschädigung hast Du als Fahrgast die Pflicht, entsprechende Belege und Beweismittel beizulegen. Dazu gehört eine zu dem Zeitpunkt des Ausfalls gültige Fahrkarte, Monatskarten, die BahnCard 100 sowie Online-Tickets.

Zugausfälle: Diese Erstattungen stehen Dir zu

Leider kannst Du nicht in jedem Fall auf eine Erstattung Ihres Ticketpreises bei einem Zugausfall hoffen. Denn: Gilt die Weiterfahrt zum Zielbahnhof trotz eines Zugausfalls als zumutbar und möglich, bekommst Du Deinen Ticketpreis nicht vollständig ersetzt. In diesem Fall kannst Du aber eine Entschädigung aufgrund der Verspätung am Zielbahnhof bekommen. Diese wird anhand der Länge der Verspätung gemessen. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten steht Dir eine Erstattung von 25 % zu, bei einer Verspätung ab zwei Stunden liegt die Erstattung bei 50 % des Ticketpreises.

Zuschläge, wie Sitzplatzreservierungen oder die Nutzung der 1. Klasse werden vollständig erstattet, wenn diese im alternativen Zug nicht angeboten wird oder besetzt ist.

Wird Deine geplante Reise durch die entstandene Verspätung aufgrund eines Zugausfalls sinnlos oder unzumutbar, kannst Du sogar das Geld für die Rückreise erstattet bekommen. Hier entscheidet jedoch der Einzelfall, weswegen Du Dich unbedingt schriftlich an die Bahngesellschaft wenden solltest.