Deine Rechte und Pflichten bei der Adoption eines Kindes
Irgendwann in unserem Leben kommt für viele Menschen der Punkt, an dem sie sich einen Familienzuwachs wünschen. Doch nicht immer ist das ohne Weiteres möglich. Manchmal klappt es einfach nicht und auch die künstliche Befruchtung bleibt erfolglos. In anderen Situationen fehlt vielleicht der Partner oder eine Schwangerschaft soll nach Möglichkeit gar nicht stattfinden. All diese Situationen laufen am Ende auf eine Sache hinaus: die Adoption eines Kindes.
Eigentlich ist es doch eine selbstlose Sache. Man gibt einem elternlosen Kind ein Zuhause, verhilft ihm zu einem guten Leben und ist ab sofort die Anlaufstelle für jeglichen emotionalen Support. Aber es gibt einige Hürden, das Verfahren ist komplex und über Deine Rechte sowie Pflichten als Adoptivelternteil solltest Du natürlich gut Bescheid wissen.
Voraussetzungen, Kosten, Prüfung und Ablauf – wie läuft das in Deutschland ab?
Die Hürden gestalten sich in erster Linie bürokratisch.
Wer in Deutschland ein Kind adoptieren möchte – ob alleine oder zu zweit spielt zunächst keine Rolle – muss sich an eine einschlägige Stelle wenden. Die öffentlichen Adoptionsstellen werden vom Jugendamt verwaltet, hier kannst Du Dich einfach an die lokale Einrichtung wenden.
Es kommt zunächst zu einem eingehenden Gespräch, in dem die wichtigsten Grundlagen geklärt werden.
- Was bedeutet es, ein Kind zu adoptieren?
- Was kommt auf die Adoptiveltern zu? (administrativ wie auch psychisch, wenn das Kind später seine biologischen Eltern kennenlernen möchte)
Und ist dieser erste Schritt erst einmal getan, kommt es zu einem umfassenden Bewerbungsverfahren.
Die nötigen Unterlagen
- Adoptionsantrag
- Bewerbungsschreiben
- Geburtsurkunde
- Gesundheitszeugnisse
- Heiratsurkunde
- Lebensläufe
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Schuldennachweise
- Vermögens- & Einkommensnachweise
So läuft die Bewerbung für die Adoption in Deutschland ab
Neben den verschiedenen Unterlagen, die Du zum Adoptionsverfahren mitbringen musst, kommt noch ein Fragebogen hinzu. In diesem werden unter anderem Deine Religionszugehörigkeit sowie Deine Erziehungsvorstellungen geklärt.
Bei Paaren kommt es hier dann auch zu der Klärung darüber, was im Falle einer Trennung mit dem adoptierten Kind passieren würde.
Erst im Anschluss an diese Bürokratie erfolgt der eigentliche Bewerbungsprozess, dann kommt es nämlich zum sogenannten Eignungsprüfungsverfahren. Hier finden Einzel- sowie auch Paargespräche mit einem Sozialarbeiter statt. Dieses Verfahren dauert zwischen vier bis neun Monate an. Wurde dann die Eignung ausgesprochen, besteht sie für zwei Jahre.
In Deutschland gibt es offiziellen Statistiken zufolge knapp acht Mal so viele Paare, als es Kinder zu adoptieren gäbe. Dadurch entschließen sich immer mehr dazu, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Wer das tun möchte, muss sich nach der Eignungsprüfung einen Sozialbericht erstellen lassen.
Wie viel kostet das gesamte Prozedere?
Grundsätzlich sind das Eignungsverfahrung und die gesamte Vermittlung kostenfrei. Wendest Du Dich dazu allerdings an eine Vermittlungsstelle, die nicht zu einem Jugendamt, sondern einer freien Trägerschaft gehört, musst Du mit rund 1.000 Euro rechnen.
Auf welche staatlichen Leistungen können Adoptiveltern vertrauen?
Als Adoptiveltern stehen Euch eine Reihe von Familienleistungen zu:
- Elterngeld
- Elternzeit
- Gesetzliche Krankenversicherung des Kindes
- Hebamme (bei adoptierten Säuglingen)
- Kindergeld
- Mutterschutz
- Therapeutische Unterstützung, besonders unmittelbar nach der Adoption
Adoptiv- und Pflegekinder: Der bedeutende Unterschied
Es gibt zwar Familien, die ausschließlich Pflegekinder aufnehmen, um ihnen einen guten Übergang und damit einen neuen Start ins Leben zu ermöglichen. Aber gerade auch werdende Adoptiveltern durchlaufen üblicherweise ein Probejahr.
In diesem Zeitraum nehmen sie ein Pflegekind bei sich auf, das bereits für eine Adoption vorgemerkt ist und dementsprechend nicht mehr zu seiner leiblichen Familie zurückkehren wird. Während diesem Jahr sind aber die Rechte der leiblichen Eltern nicht außer Kraft gesetzt. Auch ihre Pflichten bleiben aufrecht. Als gesetzlicher Vertreter tritt allerdings das Jugendamt in Kraft.
Bildet sich während dem Pflegejahr eine besonders intensive Beziehung zwischen dem Kind und den Adoptiveltern, kann dieses im Anschluss endgültig adoptiert werden.
Darf ich als Single ein Kind adoptieren?
Ja! Wichtig ist nur, dass Du das 21. Lebensjahr vollendet hast. Von Vorteil ist es zudem, wenn Du noch nicht älter als 35 Jahre bist. Erfahrungen zeigen: Ab hier schwindet die Chance auf eine erfolgreiche Adoption.
Dürfen homosexuelle Paare ein Kind adoptieren?
In Deutschland gilt eine homosexuelle Beziehung leider nach wie vor als „nicht optimale“ Lebensbedingung. Es wäre leichter, wenn Ihr es als Einzelperson versucht, ein Kind zu adoptieren.
Was muss ich bei der Auslandsadoption beachten?
Aus dem Ausland können ausschließlich verheiratete Paare ein Kind adoptieren. Hier muss einer der beiden Ehegatten mindestens 25 Jahre alt sein, der zweite mindestens 21 Jahre alt.
Anders als in Deutschland müssen außerdem beide Ehepartner den Antrag zur Adoption stellen.
Da Ihr hier am besten mit einer spezialisierten Agentur zusammenarbeitet, ist auch mit Kosten zu rechnen. Die variieren stark nach Agentur, befinden sich aber immer im vierstelligen Bereich.
Adoption eines Volljährigen – kann ich auch ein erwachsenes Kind aufnehmen?
Das Adoptionsverfahren einer volljährigen Person läuft sehr viel schneller und auch bürokratisch vereinfachter ab. Hier habt Ihr schließlich bereits die Pubertät hinter Euch und der zu adoptierende Mensch steht in der Regel bereits mit beiden Beinen im Leben.
Es ist mehr eine Sache pro forma, etwa die offizielle Aufnahme in die eigene Familie. Gleichsam werden Deine Eltern dadurch aber zum Beispiel nicht zu den Großeltern Deines erwachsenen Adoptivkindes.
Der Adoption eines Volljährigen wird immer dann stattgegeben, wenn diese sittlich gerechtfertigt ist. Das ist immer dann der Fall, wenn das klassische Eltern-Kind-Verhältnis bereits vorhanden ist.
Auch ausländische Erwachsene können in Deutschland adoptiert werden. Hier gelten allerdings folgende Gesetzesgrundlagen:
- Die Adoptivkinder erhalten keine deutsche Staatsangehörigkeit und auch kein automatisches Aufenthaltsrecht.
- Soll die Adoption eine Ausweisung verhindern, wird sie von vornherein abgelehnt.
Was brauche ich bei der Adoption eines Erwachsenen?
- Notariell beurkundete Einwilligungserklärungen;
- Vom Annehmenden Adoptivelternteil sowie dessen Ehegatten
- Vom Adoptivkind und dessen Ehepartner
Du musst mit Gebühren für die notarielle Beurkundung sowie mit Gerichtsgebühren rechnen. Darüber hinaus kommen keine weiteren Kosten oder Prüfungsverfahren auf Euch zu.
Volladoption
Auch Fremdadoption genannt. Du erlangst dabei das volle Verwandtschaftsverhältnis, die Rechte wie auch Pflichten der leiblichen Eltern erlöschen dabei.
Verwandtenadoption
Ein Kind aus der Verwandtschaft bis zum dritten Grad (Neffen, Großnichte, …) wird adoptiert. Hier erlischt nur das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, nicht jedoch zur restlichen Verwandtschaft.
Offene Adoption
Hier gibt es regelmäßige Treffen zwischen leiblichen und Adoptiveltern und natürlich dem Kind.
Stiefkindadoption
Ein Ehegatte adoptiert das leibliche Kind seines Partners.
Halboffene Adoption
Die leiblichen Eltern erhalten regelmäßig Bilder und Berichte über das Kind. Ein direkter Kontakt ist jedoch völlig ausgeschlossen.
Sukzessivadoption
Ein Ehegatte adoptiert das Adoptionskind seines Partners. Hier hat die Adoption bereits vor der Eheschließung stattgefunden. Das Paar kann zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Beziehung gewesen sein, das ist jedoch keine Voraussetzung dafür.