Fluggastrechte

Seit 2004 regelt die EU-Verordnung 261/2004 die Rechte von Fluggästen innerhalb der Europäischen Union. Welche Rechte haben Passagiere bei Flugverspätungen oder -ausfällen? Wir erklären es Dir. In diesem Beitrag liest Du, wie Du Deine Fluggastrechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen und mit welchen Zusatzleistung Du rechnen kannst.

Für wen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union gilt zum einen für Fluggäste mit einem gültigen Ticket und einer Buchungsbestätigung. Zum anderen ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung für alle Flüge wirksam, die in der EU starten oder aber auch für jene, die in der EU landen, vorausgesetzt die jeweilige Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU.

Für die Gültigkeit der Fluggastrechte-Verordnung ist es allerdings nicht von Bedeutung, ob der Flug Teil einer Pauschalreise oder Geschäftsreise ist oder Du einen Flug bei einer günstigen Airline gebucht hast oder aber mit einem reduzierten Ticket aus einer Kundenbindungs- oder Werbeaktion fliegst.

Was beinhaltet die Fluggastrechte-Verordnung?

In der EU-Fluggastrechteverordnung ist geregelt, welche Rechte Fluggäste haben. Dazu gehört das Recht bei Nichtbeförderung gegen Deinen Willen, Annullierungen und Verspätungen des Fluges. Außerdem wird dort festgehalten, wann Dir welche Ausgleichszahlungen zustehen und welche Versorgungsleistungen die Airline zu erbringen hat. Ebenso erfährst Du in der Fluggastrechte-Verordnung, wann Du bei einer Annullierung oder besonders großen Verspätung Deinen Flug stornieren und umbuchen kannst.

Wenn Du einen Flug im Voraus selbst stornierst oder den Flug gar nicht erst antrittst, stehen Dir keine Rechte gemäß der Fluggastrechteverordnung zu. In diesen Fällen kannst Du eventuelle Ansprüche auf Erstattungen von Steuern und Gebühren bei der Fluggesellschaft geltend machen. Informiere Dich dazu in unseren Beiträgen zu den Themen Flug stornieren und Flug nicht angetreten.

Fluggastrechte: Dein Recht auf Entschädigung

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kannst Du Deine Fluggastrechte geltend machen. In diesen Fällen hast Du einen Anspruch auf Entschädigungen:

  • Bei Verspätung ab drei Stunden am Zielflughafen
  • Bei Annullierung, wenn die Fluggesellschaft Dich weniger als 14 Tage vor Abflug über einen Ausfall des Fluges informiert hat
  • Bei einer Überbuchung Deines Fluges, die zur Folge hat, dass Du keinen Platz mehr an Bord des Flugzeugs hast
  • Bei einem verpassten Anschlussflug aufgrund einer Verspätung von mindestens drei Stunden

Wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst, kannst Du Deine Fluggastrechte auch geltend machen, wenn der Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union liegt oder die Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass beide Flüge über eine Buchung laufen.

Fluggastrechte bei Flugausfall

Laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei einem Flugausfall Ausgleichsleistungen zu. Diese liegen zwischen 250 und 600 Euro und bemessen sich nach der Länge der Flugstrecke.

Hierbei solltest Du unbedingt wissen, dass Du als Fluggast Anspruch auf diese Ausgleichsleistungen haben, wenn die Fluggesellschaft Dich nicht innerhalb der jeweiligen Fristen über die Annullierung oder den Flugausfall informiert hat.

Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Eine Flugbuchung zieht immer ein Recht auf Beförderung nach sich. Von diesem Recht ausgeschlossen sind laut Fluggastrechte-Verordnung nur Passagiere, bei denen nicht vollständige Reiseunterlagen oder der Gesundheitszustand eine Beförderung unmöglich macht.

Das Flugrecht unterscheidet hier zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Verzicht auf die Beförderung. Ist Dein Flug überbucht und die Airline verweigert Dir den gebuchten Flug anzutreten, handelt es sich um einen unfreiwilligen Verzicht. In solchen Fällen ist die Airline aber laut EU Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet Dich zu einem freiwilligen Verzicht zu bewegen. Dazu bietet Dir die Fluggesellschaft entsprechende Gegenleistungen, wie Alternativflüge, Gutscheine oder Vergünstigungen. Solltest Du diese Gegenleistungen annehmen, ist die Airline jedoch weiterhin dazu verpflichtet Dich auf alternativem Wege zu Deinem Ziel zu transportieren oder aber Dir innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis zu erstatten.

Bedenke in einem solchen Fall aber, dass der Entschädigungsanspruch von 250 bis 600 Euro entfällt, wenn Du die Gegenleistungen der Fluggesellschaft annimmst.