Flug verpasst

Du standest stundenlang im Stau, hast den Zug zum Flughafen verpasst oder verschlafen? Es kann viele Gründe haben, warum Du einen Flug verpasst. Oftmals ist man selbst schuld. Auch dann hast Du das Recht, Geld zurückzubekommen. Denn Fakt ist: Du bist den Flug – warum auch immer – nicht angetreten, weshalb Dir auch nicht Steuern und Gebühren berechnet werden dürfen.

Flug verpasst: Erstattung von Steuern und Gebühren

Wenn Du einen Flug verpasst hast oder gar nicht erst antreten wolltest, hast Du immer das Recht auf eine Erstattung von Steuern und Gebühren. Diese fallen für Dich nämlich nur an, wenn Du tatsächlich in der Maschine sitzt und fliegst. Deshalb darf die Fluggesellschaft Dir diese auch nicht berechnen, wenn Du den Flug nicht antrittst. Zu diesen Steuern gehören in etwa die Flughafen- oder Kraftstoffsteuer.

Dass Du diese Kosten erstattet bekommen musst, ist klar. Wie sieht es aber mit den gesamten Ticketkosten aus? Da wird es schon schwieriger. Eine Chance, dass Du die Kosten zurückbekommst besteht nur, wenn Du den Flug rechtzeitig stornierst und die Airline so eine realistische Chance hat, Dein Ticket noch an andere Fluggäste zu verkaufen. Gelingt dies, musst Du auch die Kosten für das Ticket zurückbekommen.

Anschlussflug verpasst

Noch ein weiteres Szenario ergibt sich, wenn Du Deinen Anschlussflug aufgrund einer vorherigen Verspätung verpasst. Dann hast Du das Recht auf eine Entschädigung – vorausgesetzt die Verspätung ist größer als drei Stunden. Du musst als mindestens drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, um entschädigt zu werden. In den meisten Fällen wird die Ankunft mit der Parkposition des Flugzeuges gleichgesetzt.

Wichtig ist hierbei, dass Du die Flüge gemeinsam gebucht hast. Einzeln gebuchte Flüge fallen nämlich aus dieser Regel heraus. Hast Du die Flüge aber zusammengebucht – am Flughafenschalter, online oder im Reisebüro – besteht eine Garantie, dass Du unter normalen Umständen, also ohne große Verspätung, den Anschlussflug antreten kannst.

Jetzt hat Du aber Deinen Anschlussflug verpasst, weil der Flug auf vorheriger Strecke Verspätung hatte. Mit welcher Entschädigung kannst Du nun rechnen?

Das hängt von der Flugstrecke ab: Bei einer Erstattung nach einer Flugverspätung spielt es keine Rolle, was das Flugticket gekostet hat, lediglich die Flugstrecke ist von Bedeutung – und natürlich die Dauer der Verspätung. So kommt es nicht selten vor, dass die Entschädigung den Preis des Flugtickets übersteigt. Tickets für Kleinkinder, die kostenlos fliegen, können selbstverständlich nicht erstattet werden.

Anschlussflug verpasst: Erstattung beantragen

Noch am Flughafen kannst Du einen Antrag auf Entschädigung stellen. Suche dafür Kontakt zu Mitarbeitenden der Fluggesellschaft auf und teile ihnen mit, dass Du eine Entschädigung einforderst und frage nach einer schriftlichen Bestätigung der Flugverspätung.

Kannst Du am Flughafen keinen Schalter oder Mitarbeiter finden, kannst Du auch im Nachhinein in einem formlosen Schreiben an die Airline Deinen Antrag mitteilen. Dem Schreiben solltest Du unbedingt eine Kopie Deiner Bordkarte beilegen.

Verspätung: Dann muss die Fluggesellschaft nicht zahlen

Es gibt einige Ausnahmen, die Fluggesellschaften davon befreien, Entschädigungen bei Verspätungen zahlen zu müssen. Außergewöhnliche Umstände nennt man das. Dazu zählen:

  • Wetter: Hier wird jedoch unterschieden, ob die Verspätung aufgrund von extrem schlechtem Wetter erfolgte oder weil das Flugzeug nicht ausreichend auf die Wetterverhältnisse vorbereitet war, z.B. durch fehlendes Enteisungsmittel. Eine mangelnde Vorbereitung zählt nicht zu außergewöhnlichen Umständen, bei denen die Airline nicht verpflichtet ist eine Erstattung zu leisten.
  • Auch ein Streik von Piloten oder Fluglotsen wird zu außergewöhnlichen Umständen gezählt bei denen die Airline nicht zahlen muss. Sicherheitsrisiken: unvermeidbare Risiken, die die Sicherheit betreffen oder auch politische Unruhen können außergewöhnliche Umstände für eine Flugverspätung sein, für die die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss.
  • Computerausfall am Terminal
  • Vogelschlag

Welche Rechte Du bei einer Flugverspätung genau hast, kannst Du gerne in unserem passenden Beitrag nachlesen. Hier erfährst Du auch, welche Betreuungsleistungen Dir bei einer Verspätung zustehen.